Glossar Strahlenschutz
Verpflichtung (obligations)
Kernmaterial, das Gegenstand besonderer Kontrollverpflichtungen ist, die die Gemeinschaft in einem Abkommen mit einem dritten Staat oder einer zwischenstaatlichen Einrichtung übernommen hat, ist - sofern ein solches Abkommen nichts Gegenteiliges bestimmt - in den folgenden Meldungen für jede Verpflichtung getrennt aufzuführen:
- Anfangsbuchbestand gemäß Art. 11,
- Bestandsänderungsberichte einschließlich End-Buchbestände gemäß Art. 12,
- Materialbilanzberichte und Aufstellungen des realen Bestandes gemäß Art. 13,
- beabsichtigte Ein- und Ausfuhren gemäß den Artikeln 20 und 21.
(Art. 17 Euratom-Verordnung Nr. 302/2005)