Glossar Strahlenschutz
Bauartzulassung
Bei einer Bauartzulassung wird anhand von technischen Unterlagen und Prüfmustern geprüft, ob die Konstruktion und Beschaffenheit eines Gerätes/Produktes den für einen bestimmten Verwendungszweck geltenden Vorschriften entsprechen. Die Bauartzulassung erfolgt in der Regel durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB). Eine Zulassung jedes einzelnen Gerätes/Produktes ist mit einer einmal erteilten Bauartzulassung nicht mehr erforderlich.
Nach StrlSchV bzw. RöV können eine Bauartzulassung erhalten:
- Strahlenschutzmessegräte
- Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen, Geräte und Vorrichtungen, in die radioaktive Stoffe eingefügt sind
- Röntgenstrahler, Röntgeneinrichtungen
- Ionisationsrauchmelder