Glossar Strahlenschutz
Person, beruflich strahlenexponierte
Beruflich strahlenexponierte Person im Sinne der StrlSchV
- im Bereich der Tätigkeiten diejenige der Kategorie A oder B des § 54 StrlSchV, und
- im Bereich der Arbeiten diejenige, für die die Abschätzung nach § 95 Abs. 1 StrlSchV ergeben hat, dass die effektive Dosis im Kalenderjahr 6 Millisievert überschreiten kann, oder für die die Ermittlung nach § 103 Abs. 1 ergeben hat, dass die effektive Dosis im Kalenderjahr 1 Millisievert überschreiten kann.