Glossar Strahlenschutz
Treffer
Berufslebensdosis
Die Berufslebensdosisist die Summe der in allen Kalenderjahren ermittelten effektiven Dosen beruflich strahlenexponierter Personen beträgt 400 mSv (§ 56 StrlSchV).
Ausnahmen sind unter bestimmten Umständen möglich (siehe §§ 57, 58, 59 StrlSchV).