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Die Forschungsprämie Ideen sollen in Deutschland nicht mehr nur entwickelt, sondern hier auch in Produkte, Verfahren und Dienstleistungen umgesetzt werden. Ziel der Hightech-Strategie der Bundesregierung ist, die Kooperationsfähigkeit von Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit der Wirtschaft weiter zu stärken. Die Forschungsprämie - d.h. die Forschungsprämie für die öffentliche Forschung und die neue ForschungsprämieZwei für die gemeinnützigen Forschungseinrichtungen - setzt hierfür ein deutliches Signal: Die Zusammenarbeit vor allem mit kleinen und mittleren Unternehmen lohnt sich.
Das Ziel
Ziel der Forschungsprämie ist es, zusätzliche Potenziale in der Wissenschaft für eine breite Zusammenarbeit mit der Wirtschaft, insbesondere mit kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), zu mobilisieren. Gerade der Prämiencharakter gibt den Hochschulen, Forschungseinrichtungen und ihren Wissenschaftlern den spezifischen Anreiz, stärker und frühzeitiger wirtschaftsrelevante Themen in der Forschung aufzugreifen. So kann die Wissenschaft verstärkt einen Beitrag leisten, dass Ergebnisse aus Forschung und Entwicklung (FuE) zügig zu Innovationen werden.
Einfaches Prinzip
Nach Abschluss jedes FuE-Auftrages über 10.000 € für ein Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitern kann zusätzlich eine Forschungsprämie beantragt werden. Die Höhe beträgt 25% des Auftragsvolumens (maximal 100.000 € pro FuE-Auftrag) Antragsberechtigt sind Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Wissenschaftler über ihre jeweilige Einrichtung.
Wofür kann die Forschungsprämie verwendet werden?
Die Prämienmittel können für weitere neue Vorhaben über die gesamte Bandbreite von Forschung und Entwicklung für einen verbesserten Wissens- und Technologietransfer verwendet werden. Darunter fallen neue FuE-Projekte, Validierung von FuE-Ergebnissen, Durchführbarkeitsstudien sowie Technologietransferprojekte bis hin zu Weiterbildungsmaßnahmen, Personalaustausch, Messeaktivitäten und Öffentlichkeitsarbeit.
Das Antragsverfahren
Die Antragsfrist endete am 30.09.2009.
Zuwendungsempfänger laufender Vorhaben, die einer öffentlichen bzw. staatlich anerkannten Hochschule oder einer gemeinsam von Bund und Ländern finanzierten Forschungseinrichtung angehören, berücksichtigen bei der Durchführung der Vorhaben bzw. bei notwendigen Änderungen der Aktivitäten, finanziellen Aufteilung der Mittel oder des Bewilligungszeitraums die Ausführungen auf der Seite:
> Forschungsprämie für die öffentliche Forschung
Zuwendungsempfänger laufender Vorhaben, die einer rechtlich selbstständigen, gemeinnützigen, außerhochschulischen Forschungseinrichtungen, die nicht durch Bund und Länder gemeinsam finanziert wird, angehören, berücksichtigen bei der Durchführung der Vorhaben bzw. bei notwendigen Änderungen der Aktivitäten, finanziellen Aufteilung der Mittel oder des Bewilligungszeitraums die Ausführungen auf der Seite:
> ForschungsprämieZwei für die gemeinnützigen Forschungseinrichtungen
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