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Klimaschutzkonzepte > Bitte beachten Sie die aktuellen Änderungen zum Förderprogramm 1. Förderung der Erstellung von Klimaschutzkonzepten Das Bundesumweltministerium fördert in Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative die Erstellung von Klimaschutzkonzepten und von Klimaschutz-Teilkonzepten. Die Konzepte sollen Energie- und CO2-Bilanzen, Potenzialanalysen zur Minderung von Treibhausgasen, Maßnahmenkataloge sowie Zeitpläne zur Umsetzung umfassen. Förderfähig sind Sach- und Personalkosten externer Dienstleister. Die Konzepte sollen nach einem Jahr fertig gestellt sein. Die aktuellen Förderquoten betragen für Klimaschutzkonzepte 60 % und für Klimaschutz-Teilkonzepte 50 %.
Mehr Informationen finden Sie in der Förderrichtlinie sowie im zugehörigen Merkblatt. Bitte beachten Sie, dass die aktuell geltenden Fördersätze von den Merkblättern abweichen können.
Aktueller Hinweis: Die Förderung der Klimaschutz-Teilkonzepte „Klimaschutz in eigenen Liegenschaften“ ist bis auf Weiteres ausgesetzt. 2. Förderung der Umsetzung von Klimaschutzkonzepten Für die Umsetzung von bereits erstellten Klimaschutzkonzepten oder Klimaschutz-Teilkonzepten kann die beratende Begleitung durch eine/n Klimaschutzmanager/in gefördert werden. Diese/r kann inhaltliche Zuarbeiten, fachliche Beratungstätigkeiten sowie Informations-, Schulungs- und Vernetzungsaktivitäten übernehmen. Die Umsetzung der Konzepte sowie die notwendigen Investitionen liegen in der Verantwortung der Antragsteller. Wichtige Voraussetzungen für die Förderung einer beratenden Begleitung durch eine/n Klimaschutzmanager/in sind die Vorlage eines Konzeptes, das nicht älter als 3 Jahre ist sowie ein Umsetzungsbeschluss des obersten Entscheidungsgremiums. Auch die beratende Begleitung für die Ein- oder Weiterführung von Energiesparmodellen, wie zum Beispiel so genannten fifty/fifty-Modellen an Schulen und Bildungseinrichtungen kann gefördert werden. Auch hierbei ist ein Beschluss des obersten Entscheidungsgremiums erforderlich. Förderfähig sind Sach- und Personalkosten für externe Dienstleister bzw. für Fachpersonal, das im Rahmen des Projektes zusätzlich als Klimaschutzmanager/in eingestellt wird. Die aktuelle Förderquote beträgt 50 %. Mehr Informationen finden Sie in der Förderrichtlinie und in den zugehörigen Merkblättern. Bitte beachten Sie, dass die aktuell geltenden Fördersätze von den Merkblättern abweichen können.
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Bekanntmachungen Förderrichtlinie Klimaschutzinitiative Kommunen [pdf] Merkblätter "Erstellung von Klimaschutzkonzepten" Merkblatt [pdf] "Erstellung von Klimaschutz-Teilkonzepten" Merkblatt [pdf] "Beratende Begleitung der Umsetzung von Klimaschutz-konzepten oder Teilkonzepten" Merkblatt [pdf] "Energieeinsparmodelle an Schulen und Kitas" Merkblatt [pdf] Formulare "Energieverbrauchstabelle für Schulen und Kitas" Formular [xls] Antragstellung Hinweise zur Antragstellung |
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