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Klimaschutzkonzepte

 

> Bitte beachten Sie die aktuellen Änderungen zum Förderprogramm


1. Förderung der Erstellung von Klimaschutzkonzepten
 
Das Bundesumweltministerium fördert in Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative die Erstellung von Klimaschutzkonzepten und von Klimaschutz-Teilkonzepten. Die Konzepte sollen Energie- und CO2-Bilanzen, Potenzialanalysen zur Minderung von Treibhausgasen, Maßnahmenkataloge sowie Zeitpläne zur Umsetzung umfassen.  Förderfähig sind Sach- und Personalkosten externer Dienstleister. Die Konzepte sollen nach einem Jahr fertig gestellt sein. Die aktuellen Förderquoten betragen für Klimaschutzkonzepte 60 % und für Klimaschutz-Teilkonzepte 50 %.  

 

Mehr Informationen finden Sie in der Förderrichtlinie sowie im zugehörigen Merkblatt. Bitte beachten Sie, dass die aktuell geltenden Fördersätze von den Merkblättern abweichen können.


Aktueller Hinweis: Die Förderung der Klimaschutz-Teilkonzepte „Klimaschutz in eigenen Liegenschaften“ ist bis auf Weiteres ausgesetzt. 
 
2. Förderung der Umsetzung von Klimaschutzkonzepten
 
Für die Umsetzung von bereits erstellten Klimaschutzkonzepten oder Klimaschutz-Teilkonzepten kann die beratende Begleitung durch eine/n Klimaschutzmanager/in gefördert werden. Diese/r kann inhaltliche Zuarbeiten, fachliche Beratungstätigkeiten sowie Informations-, Schulungs- und Vernetzungsaktivitäten übernehmen. Die Umsetzung der Konzepte sowie die notwendigen Investitionen liegen in der Verantwortung der Antragsteller. Wichtige Voraussetzungen für die Förderung einer beratenden Begleitung durch eine/n Klimaschutzmanager/in sind die Vorlage eines Konzeptes, das nicht älter als 3 Jahre ist sowie ein Umsetzungsbeschluss des obersten Entscheidungsgremiums.  Auch die beratende Begleitung für die Ein- oder Weiterführung von Energiesparmodellen, wie zum Beispiel so genannten fifty/fifty-Modellen an Schulen und Bildungseinrichtungen kann gefördert werden. Auch hierbei ist ein Beschluss des obersten Entscheidungsgremiums erforderlich.  Förderfähig sind Sach- und Personalkosten für externe Dienstleister bzw. für Fachpersonal, das im Rahmen des Projektes zusätzlich als Klimaschutzmanager/in eingestellt wird. Die aktuelle Förderquote beträgt 50 %.


Mehr Informationen finden Sie in der Förderrichtlinie und in den zugehörigen Merkblättern.
Bitte beachten Sie, dass die aktuell geltenden Fördersätze von den Merkblättern abweichen können.

 

Bekanntmachungen 

 

Förderrichtlinie Klimaschutzinitiative Kommunen [pdf]

 

Merkblätter 

 

"Erstellung von Klimaschutzkonzepten"

Merkblatt [pdf]

 

"Erstellung von Klimaschutz-Teilkonzepten"

Merkblatt [pdf]

 

"Beratende Begleitung der Umsetzung

von Klimaschutz-konzepten oder Teilkonzepten"

Merkblatt [pdf]

 

"Energieeinsparmodelle an Schulen und Kitas"

Merkblatt [pdf]

 

Formulare

 

"Energieverbrauchstabelle für Schulen und Kitas" 

Formular [xls]

 

 

Antragstellung

 

Hinweise zur Antragstellung