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Modellprojekte mit dem Leitbild der CO2-Neutralität

 

Modellprojekte mit dem Leitbild der CO2-Neutralität zeichnen sich grundsätzlich dadurch aus, dass sie den Ausstoß von Treibhausgasen weitgehend vermeiden und in vorbildlicher, innovativer Weise die Anwendung verfügbarer hocheffizienter Technologien und erneuerbarer Energien demonstrieren. Sie sollen durch eine angemessene (regionale) Öffentlichkeitsarbeit Multiplikatorwirkung erzielen.

 

1. Förderung der Erstellung eines Konzepts für Modellprojekte

 

Das BMU fördert die Entwicklung von Konzepten für Modellprojekte. Diese Förderung kann sich auf verschiedene Handlungsfelder beziehen. Im Gebäudebereich ist in der Regel eine Reduktion der CO2-Emissionen um mindestens 70 % erforderlich, davon mindestens die Hälfte durch Effizienztechnologien und Energiesparmaßnahmen. 

Es werden Zuschüsse in Höhe von bis zu 70 % gewährt.

 

Mehr Informationen finden Sie in der Förderrichtlinie. Das zugehörige Merkblatt und die Formulare werden derzeit überarbeitet und stehen in Kürze zur Verfügung. 

 

2. Förderung der Umsetzung von Modellprojekten


Gefördert wird die modellhafte, klimagerechte Sanierung von Nichtwohngebäuden (zum Beispiel Rathäusern, Verwaltungsgebäuden, Weiterbildungseinrichtungen, Hochschulgebäuden, Schwimm- und Sporthallen, Schulen und Kindergärten). Die Förderung von Gebäuden, die nicht überwiegend für soziale, kulturelle oder öffentliche Zwecke genutzt werden, ist ausgeschlossen. Förderfähig sind bis zu 60 % der nachgewiesenen, klimaschutzbedingten Mehrausgaben bzw. – kosten des Projektes. Förderfähig sind nur einzelne Vorhaben mit nachgewiesener Modellhaftigkeit und zu erwartender Multiplikatorwirkung. Für die Förderung wird das Vorliegen eines Konzeptes vorausgesetzt (s.o.).


Mehr Informationen finden Sie in der Förderrichtlinie. Das zugehörige Merkblatt und die Formulare werden derzeit überarbeitet und stehen in Kürze zur Verfügung.

 

Bekanntmachungen 

 

Förderrichtlinie Klimaschutzinitiative Kommunen [weiter]

 

 

Antragstellung

 

Hinweise zur Antragstellung

 

 

News

 

Bitte beachten Sie, dass die Förderrichtlinie zum 1. Januar 2010 novelliert wurde.