Neues Heizungsgesetz: Was sich jetzt wirklich lohnt – und was nicht

30. April 2026

Im Interview erklären Jülicher Forscher, welche Heizungen sich künftig lohnen, welche Rolle klimafreundliche Alternativen spielen – und worauf Verbraucher jetzt bei ihrer Entscheidung achten sollten.

Modernes Haus mit Solaranlage auf dem Dach, mehreren Fenstern, Bäumen im Vorgarten und sichtbaren Innenräumen mit Möbeln und Geräten. (Mistral: Pixtral Large 2411, 2026-04-30)
In den meisten Fällen rechnet sich ein Wechsel von einer Gas- oder Ölheizung zu einer strombetriebenen Wärmepumpe bereits heute. Grundsätzlich muss man es jedoch differenziert betrachten. Es kommt u. a. auf das Gebäude und die Energieträgerkosten an.
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Gas, Wärmepumpe oder doch Fernwärme? Die Bundesregierung hat sich auf zentrale Punkte für ein neues Gebäudeenergiegesetz – künftig Gebäudemodernisierungsgesetz – geeinigt. Die Vorgabe, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, fällt. Für Eigentümer bedeutet das zwar wieder mehr Wahlfreiheit – aber auch mehr Unsicherheit bei der langfristigen Entscheidung.

Wirtschaftswissenschaftler Prof. Dr. Stefan Vögele, Systemforscher Dr. Thomas Schöb und Spezialist für Wärmeversorgungsforschung Dr. Noah Pflugradt forschen am Forschungszentrum Jülich im Bereich der Energiesystemanalyse. Dabei untersuchen sie, wie verschiedene Technologien – von Heizungen über Stromversorgung bis hin zu Industrieprozessen – im Zusammenspiel funktionieren und welche Lösungen langfristig wirtschaftlich und klimafreundlich sind.

Lohnt sich der Einbau einer Gas- oder Ölheizung noch für Eigentümer – finanziell und langfristig?

Stefan Vögele: Unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Förderung und der erwarteten Entwicklung der Strom- und Gaspreise rechnet sich in den meisten Fällen ein Wechsel von einer Gas- oder Ölheizung zu einer strombetriebenen Wärmepumpe bereits heute. Grundsätzlich muss man es jedoch differenziert betrachten. Viele Eigentümer orientieren sich an aktuellen Preisen oder planen nur für die nächsten Jahre. Andere tun sich einfach schwer mit einem grundsätzlichen Wechsel des gewohnten und bewährten Heizungssystems. Ohne klare Rahmenbedingungen kann es deshalb passieren, dass Entscheidungen getroffen werden, die langfristig wirtschaftlich nicht optimal sind.

Noah Pflugradt: Der Einbau einer Gas- oder Ölheizung gegenüber einer typischen Wärmepumpe lohnt sich heute nur unter sehr speziellen Bedingungen. Um mal ein paar Zahlen zu nennen: Wenn die Verbrauchskosten für Öl oder Gas pro Kilowattstunde deutlich weniger als 33 Prozent des Strompreises betragen, kann sich das lohnen.

Aktuell ist das aber nicht der Fall, die Gaspreise liegen gegenwärtig deutlich über 50 Prozent des Strompreises. Bei einer sehr effizienten Wärmepumpe muss der Gaspreis unter 20 Prozent des Strompreises liegen, damit sich die Gasheizung lohnt – liegt der Strompreis beispielsweise bei 40 Cent pro Kilowattstunde, dürfte Gas höchstens 8 Cent pro Kilowattstunde kosten.

Hinzu kommen immer weiter steigende CO2-Abgaben zum Gaspreis und Unsicherheiten bei der Energieversorgung dazu. Die geopolitische Lage und Entwicklungen der letzten Jahre deuten darauf hin, dass möglicherweise die preisstabile Versorgungssicherheit für Gas und Öl nicht gewährleistet werden kann, sodass weitere Preissprünge bei Gas und Öl nicht überraschend wären.

Zwar sind Wärmepumpen in der Anschaffung und Installation gegenwärtig noch deutlich teurer, die Preise sinken allerdings und liegen in vielen europäischen Ländern auf ähnlichem Niveau wie fossile Heizungen.

Für wen lohnt sich eine Wärmepumpe besonders – und wovon hängt das ab?

Thomas Schöb: Eine Wärmepumpe kann sich vor allem dann lohnen, wenn man die höheren Anschaffungskosten über die Zeit durch geringere Betriebskosten ausgleicht. Deshalb wäre eine Förderung bei der Anschaffung einer Wärmepumpe seitens der Bundesregierung sinnvoll. Denn im Betrieb arbeiten Wärmepumpen deutlich effizienter: Sie nutzen Umweltwärme und erzeugen aus einer Kilowattstunde Strom das Drei- bis Fünffache an Wärme – dadurch fallen die laufenden Kosten oft geringer aus. Durch die geringeren Betriebskosten amortisiert sich die Wärmepumpe schon innerhalb einiger Jahre.

Wie schnell sich diese Investition rechnet und welche Heizungstechnologie am kostengünstigsten ist, hängt allerdings auch immer stark vom Gebäude ab – etwa vom Effizienzstandard oder der Wärmeverteilungsart, also ob Fußbodenheizung oder klassische Heizung. Und natürlich von Energieträgerkosten und Subventionen.

Für Wärmepumpen ist dabei vor allem der Strompreis entscheidend. Aktuell deuten die vom Bundeswirtschaftsministerium beauftragten Langfristszenarien auf eine insgesamt stabile Preisentwicklung hin. Ein wachsender Anteil erneuerbarer Energien im Strommix erhöht zwar den Bedarf an Stromnetzen und Speichern, macht die Strompreise aber gleichzeitig unabhängiger von schwankenden Importpreisen für fossile Energieträger. Großen Einfluss auf die endgültigen Strompreise haben zudem staatliche Abgaben und Steuern – sie machten im Jahr 2025 etwa ein Drittel des Strompreises aus. Um die Emissionsreduktion und Elektrifizierung im Gebäudebereich weiter voranzubringen, sollte die Politik die Strompreise für Endkunden nicht durch weitere Abgaben belasten, sondern sie perspektivisch sogar senken, indem sie die Stromsteuer – wie im Koalitionsvertrag versprochen – auch für Haushalte auf das europäische Mindestmaß reduziert.

Unsere Modellanalysen am Forschungszentrum Jülich zeigen klar: In Neubauten ist die Wärmepumpe die kostengünstigste Lösung über die gesamte Lebensdauer. Insbesondere in Verbindung mit Fußbodenheizungen kann sie drei- bis fünfmal effizienter arbeiten als eine moderne Gas- oder Ölheizung und senkt entsprechend den Energieverbrauch. Selbst in Altbauten mit schlechtem Effizienzstandard ist die Wärmepumpe bereits kostengünstiger als Gas- oder Ölheizungen, aufgrund der bereits erwähnten steigenden Öl- und Gaspreise. Schon durch minimale Maßnahmen können Eigentümer die Heizkosten senken, zum Beispiel indem sie die Vorlauftemperatur senken oder alte Heizkörper mit moderneren, effizienteren austauschen.

Eine Voraussetzung für die Anschaffung einer Öl- oder Gasheizung ist, dass diese ab 2029 mit einem steigenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe betrieben wird. Wie realistisch ist das?

Noah Pflugradt: Die großflächige Erzeugung synthetischer Kraftstoffe würde laut unseren langfristigen Modellanalysen massiv mehr erneuerbare Energie erfordern – deutlich mehr Wind- und Solaranlagen, als derzeit installiert sind. Das macht diese Option auf absehbare Zeit begrenzt und teuer.

Stefan Vögele: Eine Frage ist, wo diese CO2-neutralen Brennstoffe künftig eingesetzt werden. Es ist denkbar, dass sie zwischen verschiedenen Sektoren umverteilt oder importiert werden müssen – also weniger im Sektor „Gewerbe und Handel“ und dafür mehr in privaten Haushalten. Ebenso könnte ein verstärkter Import von Biomethan und Ähnlichem notwendig werden. Zu beachten in diesem Zusammenhang ist die Formulierung „Die entsprechende Quote kann bilanziell erfüllt werden“ in der Vorlage. Dadurch eröffnen sich eventuell zusätzliche Möglichkeiten, die Quote rechnerisch zu erfüllen, ohne dass tatsächlich überall mehr grüne Gase genutzt werden.

Thomas Schöb: Der Anteil von Biomethan im deutschen Erdgasnetz liegt aktuell bei etwa 1,6 Prozent und könnte nur begrenzt gesteigert werden. Laut Berechnungen des Fachverbands Biogas könnte diese Menge auf das Zwei- bis Dreifache gesteigert werden. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass neue Gas- und Ölheizungen ab 2029 einen 10-prozentigen Anteil CO2-neutrale Brennstoffe nutzen sollen. Dieser Anteil soll immer weiter steigen. Zudem ist vorgesehen, dass auch bestehende Gas- und Ölheizungen ab 2028 bis zu einem Prozent CO2-neutrale Brennstoffe nutzen sollen und dieser Anteil ebenfalls schrittweise gesteigert wird. Dieses Ziel ist zwar machbar, aber danach wird es eng. Unsere Energiesystemmodelle in Jülich zeigen: Biomasse und Wasserstoff werden vor allem in Bereichen benötigt, die schwer zu dekarbonisieren sind – etwa Industrie, Luft- und Schifffahrt. Für die Gebäudeheizung sind sie mittel- und langfristig in der Regel nicht die wirtschaftlichste oder sinnvollste Option. Kurz gesagt: „Grüne Gase“ sollten gezielt dort eingesetzt werden, wo es kaum Alternativen gibt – und eher nicht im Heizungskeller landen.

Biomassekraftwerke können, neben Wasserstoffgasturbinen, zudem eine gute Möglichkeit zur Überbrückung von Dunkelflauten sein – also wenn wenig Wind weht und die Sonne nicht scheint und insgesamt zu wenig erneuerbare Energie zur Verfügung steht. Und: Wird das dabei entstehende CO₂ aufgefangen und gespeichert, kann der Atmosphäre netto CO₂ entzogen werden – man spricht von sogenannten Negativemissionen.

Wie steht es um den Klimaschutz? Ist das neue Gesetz vereinbar mit den Klimaschutzzielen im Gebäudesektor?

Stefan Vögele: Die Klimaziele gelten weiterhin. Wenn im Gebäudesektor mehr Emissionen entstehen, müssen diese an anderer Stelle – etwa durch Emissionszertifikate – ausgeglichen werden. Das kann zusätzliche Kosten für den Staat und damit letztlich für die Gesellschaft bedeuten.

Noah Pflugradt: Für die Klimaschutzziele im Gebäudesektor sind die Renovierungsraten und die Energieeffizienz entscheidend. Eine reine Umstellung auf Wärmepumpen oder Fernwärme wird nicht ausreichen, um CO2-Neutralität zu erreichen – Gebäude müssen insgesamt effizienter werden.

Thomas Schöb: Für den Gebäudesektor, der in aktuellen Prognosen die Klimaziele bis 2030 zu verfehlen droht, wird im Klimaschutzprogramm 2026 stark auf Sanierungen sowie den Ausbau und die Dekarbonisierung von Fernwärme gesetzt. Auffällig ist jedoch, dass die Reform des Gebäudeenergiegesetzes nicht mehr eng mit der kommunalen Wärmeplanung verknüpft ist. Das birgt die Gefahr, dass Eigentümer sich für eine Heizungstechnologie entscheiden, die bei einem Ausbau der Fernwärmenetze in ihrer Kommune nicht mehr sinnvoll und überholt ist. Im schlimmsten Fall drohen Fehlinvestitionen. Denn Kommunen können über einen Anschlusszwang Eigentümer zur Nutzung der Fernwärme verpflichten. Auch der Expertenrat für Klimafragen bewertet die Reform in einer Stellungnahme zum Klimaschutzprogramm kritisch und als „kontraproduktive Maßnahme“ für die Minderung der Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor. Ob die Reform des Gebäudeenergiegesetzes in seiner aktuellen Form mit den Klimaschutzzielen vereinbar ist, bleibt daher offen.

Wo sehen Sie Schwächen im Gesetz – und was bedeutet das konkret für Eigentümer?

Stefan Vögele: Offen bleibt vor allem, wie sich die Anforderungen nach 2029 weiterentwickeln. Für Eigentümer heißt das: Investitionen erfolgen aktuell unter unsicheren politischen Rahmenbedingungen. Gleichzeitig müssen die Klimaziele erreicht werden – was den Druck auf fossile Heizungen langfristig erhöhen dürfte.

Auch die Diskussion um steigende Anteile „grüner Gase“ bis hin zu 100 Prozent zeigt: Was heute noch zulässig ist, kann künftig deutlich teurer oder eingeschränkt werden.

Noah Pflugradt: Die größten Herausforderungen bei Sanierungen sind meistens finanzieller Natur. Energetische Sanierungen sind sehr teuer: Für eine Dachdämmung, eine vollständige Fassadendämmung und eine Wärmepumpe fallen schnell Installationskosten von jeweils über 50.000 Euro an. Der Austausch von Fenstern und Türen kann nochmal 30.000 Euro bis 50.000 Euro kosten. Das ist viel Geld und für viele einfach nicht möglich oder gewollt – selbst mit Krediten oder staatlichen Förderungen.

In der Praxis stehen viele Eigentümer daher vor einer sehr konkreten Abwägung: Investiere ich beispielsweise 200.000 Euro für eine umfassende Sanierung – oder nehme ich höhere Heizkosten von 3.000 Euro pro Jahr für die nächsten 10 bis 20 Jahre in Kauf? Viele entscheiden sich dann gegen die Sanierung und für eine kurzfristig günstigere Lösung – selbst wenn Förderprogramme einen Teil der Kosten abfedern. Sie legen das vermeintlich gesparte Geld lieber an.

Eine weitere Herausforderung ist der Fachkräftemangel und die Komplexität der Aufgabe: Für Privatpersonen ist es oft schwierig, geeignete Handwerksbetriebe zu finden, verschiedene Gewerke zu koordinieren und die Qualität der Umsetzung sicherzustellen.

Andere Länder gehen hier bereits neue Wege: In Irland oder Spanien übernehmen sogenannte „One-Stop-Shops“ die komplette Organisation von Sanierungen – von der Planung über die Förderung bis zur Umsetzung – und werden stark von der Regierung gefördert. In Irland gibt es zusätzlich sogenannte „Building-Codes“ und verpflichtende Inspektionen durch neutrale Dritte. So wird sichergestellt, dass eine Mindestqualität auch für private Eigenheimbesitzer gewährleistet ist.

Solche Modelle könnten auch in Deutschland dazu beitragen, Sanierung einfacher, verlässlicher und aus einer Hand durchführen zu lassen und für Eigentümer attraktiver zu machen.

Transparenzhinweis (8. Mai 2026): In einer früheren Version des Interviews vom 30. April hieß es, der Strompreis müsse unter 20 Prozent des Gaspreises liegen, damit sich eine Gasheizung lohnt. Richtig ist: Der Gaspreis müsste unter 20 Prozent des Strompreises liegen. Wir haben die Stelle entsprechend korrigiert.

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    Letzte Änderung: 08.05.2026