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Allgemeine Fragen
„Wissenstransfer“ sind Aktivitäten, die den Bedarf der Gesellschaft an Forschungsergebnisse erfüllen. Dabei übersetzen Wissenschaftler ihre Erkenntnisse und passen sie an die Sprache ihrer Zielgruppen an. So befähigen sie die Menschen, bestmögliche Entscheidungen zu treffen, etwa in der Politik oder Bildung. Aktivitäten im Wissenstransfer sind beispielsweise Beratungs- und Informationsdienste, Weiterbildungen, Online Portale, Bürgerdialoge und Reallabore. Beim Wissenstransfer tauschen sich Wissenschaft und Zielgruppen kontinuierlich aus, sodass Forschende relevante Fragestellungen der Gesellschaft in ihre Forschungsarbeit integrieren können.
Beispiel Online Portal: Wasser-Monitor mit Gießempfehlungen
Beispiel Informationsdienst: No-Stream Web-App zeigt Folgen von Energie-Embargo
Wissenstransfer im Intranet: Informationen und Ansprechpersonen 🔒
IP & Know-how
Intellectual Property (IP, z.dt. „geistiges Eigentum“) ist ein Eigentumsrecht an immateriellen Gütern. Der Begriff „geistiges Eigentum“ fasst dabei verschiedene Rechte zum Schutz geistiger Schöpfungen zusammen. Forschungsergebnisse stellen geistiges Eigentum dar. Unter den IP-Begriff fallen sowohl Erfindungen und Patente, als auch Software (Urheberrecht) und Know-how.
Erfindungen & Patente
Eine Erfindung ist eine kreative, schöpferische Leistung, die auf erfinderischen Tätigkeiten beruht und sich durch neue Lösungen und Anwendungen im Bereich Technik anwenden lässt. Eine Erfindung ist patentierbar, wenn sie neuartig ist, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht und gewerblich anwendbar ist.
Lizenzierung
Eine Lizenz räumt dem Lizenznehmer den Gebrauch eines gewerblichen Schutzrechts oder von Know-how bzw. Software ein. Ein Unternehmen oder eine Forschungseinrichtung kann als Lizenznehmer z.B. ein Patent des Forschungszentrums Jülich nutzen. Eine Lizenz kann bezüglich Dauer, Umfang, Anwendungsgebiet etc. sehr individuell gestaltet werden.
Software & Open Source
Software kann proprietär mittels klassischer Lizenzverträge sowie unter Open Source Lizenzmodellen Dritten zur Nutzung überlassen werden. Software unterliegt dem Urheberrecht. Das „persönliche“ Urheberrecht, d.h. das Recht auf Nennung der Namen der Urheber, liegt bei den Programmierern, das Nutzungsrecht i.d.R. beim Arbeitgeber. Um die Verhandlung von proprietären Softwarelizenzverträgen kümmert sich UE-I gemeinsam mit dem jeweiligen Institut. UE-I berät darüber hinaus zu den verschiedenen Lizenzmodellen und Veröffentlichungen als Open Source Software. Wenden Sie sich gerne an Dr. Ute Schelhaas oder Dr. Dennis Oliveira im Innovationsmanagement für ein Beratungsgespräch.
Ausgründungen
Die Gründung eines neuen, markt- und gewinnorientierten Unternehmens, das auf im Forschungszentrum Jülich entwickelten wissenschaftlichem oder technischem Know-how beruht und ohne dieses nicht existieren kann, stellt eine Ausgründung dar („Spin-off“). Eine Gründung ist eine rechtsgeschäftliche Errichtung eines Unternehmens.
Förderung
Im Drittmittelportal des Drittmittelmanagements können Sie auf eine Fördermittelsuche und detaillierte Informationen zurückgreifen. Unsere Innovationsmanager:innen stehen Ihnen bei Fragen, für Empfehlungen und zur Unterstützung bei Antragstellung gerne zur Verfügung.
Wissenstransfer
Die Zielgruppen des Wissenstransfers stammen aus Gesellschaft, Politik, Wirtschaft und Medien. Dazu gehören z.B. Gremien, Verbände, Schüler sowie politische oder wirtschaftliche Entscheidungsträger. Das Forschungszentrum Jülich nimmt dabei eine Vermittlerrolle ein, bereitet das benötigte Wissen verständlich auf und tritt in einen intensiven Austausch mit den jeweiligen Zielgruppen. Dabei ist der Wissenstransfer dialogisch angelegt und kann in Forschungsprojekten resultieren, an denen die Gesellschaft durch ihre Teilnahme zu neuen Erkenntnissen beitragen kann, z.B. in Form von Citizen Science Projekten.