Praxissemester
vorgeschrieben durch die Studienordnung
Ein Praxissemester ist in einigen Studiengängen fester Bestandteil des Studiums.
Dauer
Die Dauer des Praxissemesters wird durch die Studienordnung vorgeschrieben.
Aufwandsentschädigung
Die Anstellung erfolgt als studentische Hilfskraft zum Zwecke der Durchführung eines Praxissemesters. Die Höhe der Vergütung ist abhängig vom bisher erreichten Studienabschluss und der wöchentlichen Arbeitszeit.
Bewerbung
Praxissemester können in allen Bereichen des Forschungszentrums absolviert werden: in den wissenschaftlichen Instituten, im technischen Bereich und in der administrativen Infrastruktur. Wenn Sie Interesse an einem Praxissemester bei uns haben, freuen wir uns über Ihre aussagekräftige Bewerbung. Sie könnten sich auf ausgeschriebene Stellen bewerben oder geeignete Institute und Geschäftsbereiche initiativ anschreiben. Stellenangebote für Praxissemester finden sich zum Teil auch unter "Bachelor- und Masterarbeiten".
Eine Bewerbung zur Durchführung eines Praxissemesters sollte folgende Dokumente beinhalten:
- Anschreiben inklusive Angabe zum gewünschten Zeitraum oder möglicher Alternativen
- Lebenslauf (ggf. Nennung von ehrenamtlichen Tätigkeiten oder Vereinszugehörigkeiten)
- Schulabschlusszeugnis
- ggf. Arbeits- oder Praktikumszeugnisse
- ggf. Bachelorzeugnis
- aktueller Notenspiegel des Studiums
- Immatrikulationsbescheinigung sowie Nachweis über vorgeschriebenes Praxissemester
Zeitliche Planung
Einen passenden Platz für ein Praxissemester zu finden, nimmt erfahrungsgemäß einige Zeit in Anspruch. Deshalb und aufgrund der großen Nachfrage bitten wir um eine frühzeitige Bewerbung, mindestens drei, besser sechs Monate vor dem gewünschten Beginn.
Weitere Informationen und Links
Übersicht über alle Institute und Geschäftsbereiche
Gesamtorganisationsplan des Forschungszentrums
Karriereportal: Übersicht der Möglichkeiten für Studierende