Brandschutzbeauftragter

Die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten sind:

  • Mitwirken bei Erstellung/Fortschreibung der Sicherheits- und Brandschutzordnung des FZJ bezogen auf den Brandschutz;
  • Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen;
  • Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe;
  • Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren;
  • Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen;
  • Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorische Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen;
  • Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen, soweit sie den Brandschutz betreffen;
  • Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen, Modernisierungen, Sanierungen, Abrissmaßnahmen; dies umfasst insbesondere:

    - Beraten der für die genannten Planungen zuständigen Organisationseinheit  des Forschungszentrums

    - Mitwirken bei behördlichen Genehmigungsverfahren, soweit Belange des Brandschutzes betroffen sind, insbesondere bei atom- und baurechtlichen Genehmigungsverfahren

  • Bewertung und Festlegung von Brandschutzmaßnahmen
  • Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel;
  • Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes;
  • Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken;
  • Teilnehmen an behördlichen Brandschauen
  • Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen;
  • Überwachen der Aus- und Fortbildung von Beschäftigten in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen sowie Beschäftigte mit besonderen Aufgaben im Brandfall (Brandschutzhelfer)
  • Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz;
  • Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege;
  • Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen;
  • Überwachen, dass erforderliche Prüfungen und Wartungen von brandschutztechnischen Einrichtungen durchgeführt wurden;
  • Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten eingehalten werden;
  • Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebsetzung von brandschutztechnischen Einrichtungen;
  • Unterstützen des FZJ bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Berufsgenossenschaften, den Gewerbeaufsichtsämtern usw.
  • Dokumentieren wesentlicher Tätigkeiten im Brandschutz

Leitender Brandschutzbeauftragter des Forschungszentrums Jülich:

Ägidius Köhnen

Letzte Änderung: 30.05.2022