Glossar Strahlenschutz

Grundbegriffe, Definitionen und Einheiten im Strahlenschutz

für beruflich strahlenexponierte Personen im Forschungszentrum Jülich beim Umgang mit ionisierender Strahlung



A

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N

O

P

Q

R

S

T

U

V

W

X

Y

Z

Hinweise,
Ergänzungen...


A
Abfälle
  • Radioaktive Abfälle:

    Radioaktive Stoffe im Sinne des § 2 Abs. 1 des Atomgesetzes, die nach § 9a des Atomgesetzes geordnet beseitigt werden müssen, ausgenommen Ableitungen im Sinne des § 47 StrlSchV (siehe auch » Erzeugnisse)

  • Behandlung radioaktiver Abfälle:

    Verarbeitung von radioaktiven Abfällen zu Abfallprodukten (z.B. durch Verfestigen, Einbinden, Vergießen oder Trocknen)

  • Abfallgebinde:

    Einheit aus Abfallprodukt, auch mit Verpackung, und Abfallbehälter

  • Abfallprodukt:

    verarbeiteter radioaktiver Abfall ohne Verpackung und Abfallbehälter

Ableitung Im Sinne der » StrlSchV Abgabe flüssiger, aerosolgebundener oder gasförmiger radioaktiver Stoffe aus Anlagen und Einrichtungen auf hierfür vorgesehenen Wegen.
Für Ableitungen mit Luft oder Wasser aus Anlagen und Einrichtungen gelten folgende Grenzwerte:
  • Effektive Dosis: 0,3 mSv
  • Organdosis Keimdrüsen, Gebärmutter, Knochenmark (rot): 0,3 mSv
  • Organdosis für alle Organe und Gewebe, gem. Anlage VI StrlSchV (soweit oben nicht genannt): 0,9 mSv
  • Organdosis für Knochenoberfläche, Haut: 1,8 mSv
Abschirmung Bauliche/konstruktive Schutzmaßnahme zur Verringerung der » Strahlenexposition, wobei zwischen Strahlungsquelle und Schutzgut (Mensch, empfindliches Material etc.) eine Wand aus einem oder mehreren Materialien mit bestimmten Eigenschaften und definierten Dicken gesetzt wird.
Aktivierung Erzeugung künstlicher » Radionuklide aus stabilen Nukliden durch Neutronen- oder Protonenbeschuss oder Beschuss mit anderen Teilchen
Aktivität,
spezifische
Verhältnis der Aktivität eines » Radionuklids zur Masse des Materials, in dem das Radionuklid verteilt ist. Bei festen radioaktiven Stoffen ist die Bezugsmasse für die Bestimmung der spezifischen Aktivität die Masse des Körpers oder Gegenstandes, mit dem die Radioaktivität bei vorgesehener Anwendung untrennbar verbunden ist. Bei gasförmigen radioaktiven Stoffen ist die Bezugsmasse die Masse des Gases oder Gasgemisches.
Aktivitätskonzentration Verhältnis der Aktivität eines » Radionuklids zum Volumen des Materials, in dem das Radionuklid verteilt ist.
Alphaspektrometrie Verfahren zur Bestimmung von Radionukliden, die » Alpha-Strahlung aussenden.
Die Alphaspektrometrie wird auch bei der » Inkorporationsüberwachung im Forschungszentrum Jülich eingesetzt.
Alpha-Strahlung Teilchenstrahlung, die beim radioaktiven Zerfall entsteht und aus dem Atomkern ausgesandt wird; bestehend aus Helium-4-Kernen (2 » Protonen + 2 » Neutronen)

Beispiele für Alphastrahler: U-238 und U-235 (Uran), Ra-226 (Radium), Po-210 (Polonium)
Arbeiten Arbeiten im Sinne des § 2 StrlSchV sind - ohne unter » Tätigkeiten zu fallen - Handlungen, durch die Personen natürlichen Strahlungsquellen so ausgesetzt sind, dass eine relevante » Strahlenexposition entstehen kann.
Beispiele: Rohstoffgewinnung, fliegendes Personal
Atom Ein Atom ist das kleinste Teilchen eines Elementes, das auf chemischem Wege nicht weiter teilbar ist. Die Elemente unterscheiden sich durch ihren Atomaufbau voneinander. Der Durchmesser eines Atomes, das aus einem Kern (dem Atomkern) und einer Hülle (der Atomhülle oder Elektronenhülle) besteht, beträgt ungefähr ein hundertmillionstel Zentimeter (10-10 m).
Der Atomkern ist aus positiv geladenen » Protonen und » Neutronen, die keine elektrische Ladung tragen, aufgebaut, er ist daher positiv geladen. Sein Durchmesser ist etwa 10-14 m und damit viel geringer als der der Atomhülle. Die Atomhülle besteht aus negativen » Elektronen, die in der Hülle den Kern umkreisen.
Atome verhalten sich nach außen elektrisch neutral, da die Protonen- und Elektronenzahl gleich ist.
Atomgesetz
(AtG)
Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren;
Zweck des Gesetzes (§ 1 AtG) ist,
  1. die Nutzung der Kernenergie zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität geordnet zu beenden und bis zum Zeitpunkt der Beendigung den geordneten Betrieb sicherzustellen,
  2. Leben, Gesundheit und Sachgüter vor den Gefahren der Kernenergie und der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlen zu schützen und durch Kernenergie oder ionisierende Strahlen verursachte Schäden auszugleichen,
  3. zu verhindern, dass durch Anwendung oder Freiwerden der Kernenergie die innere oder äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdet wird,
  4. die Erfüllung internationaler Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet der Kernenergie und des Strahlenschutzes zu gewährleisten.
B
Bauartzulassung Bei einer Bauartzulassung wird anhand von technischen Unterlagen und Prüfmustern geprüft, ob die Konstruktion und Beschaffenheit eines Gerätes/Produktes den für einen bestimmten Verwendungszweck geltenden Vorschriften entsprechen. Die Bauartzulassung erfolgt in der Regel durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB). Eine Zulassung jedes einzelnen Gerätes/Produktes ist mit einer einmal erteilten Bauartzulassung nicht mehr erforderlich.
Nach StrlSchV bzw. RöV können eine Bauartzulassung erhalten:
  • Strahlenschutzmessegräte
  • Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen, Geräte und Vorrichtungen, in die radioaktive Stoffe eingefügt sind
  • » Röntgenstrahler, » Röntgeneinrichtungen
  • Ionisationsrauchmelder
Becquerel Einheit für die » Aktivität eines » Radionuklids.
Eine Aktivität von 1 Becquerel (1 Bq) entspricht einem Zerfall pro Sekunde für eine bestimmte Menge eines Radionuklids.
Früher wurde die Einheit » Curie (Ci) verwendet. 1 Ci = 3.7*1010 Bq
Berufslebensdosis Die Berufslebensdosisist die Summe der in allen Kalenderjahren ermittelten effektiven Dosen » beruflich strahlenexponierter Personen beträgt 400 mSv (§ 56 StrlSchV).
Ausnahmen sind unter bestimmten Umständen möglich (siehe §§ 57, 58, 59 StrlSchV).
Bestrahlungsvorrichtung Gerät mit » Abschirmung, das umschlossene radioaktive Stoffe enthält oder Bestandteil von Anlagen zur Spaltung von » Kernbrennstoffen ist und das zeitweise durch Öffnen der Abschirmung oder Ausfahren dieser radioaktiven Stoffe » ionisierende Strahlung aussendet,
  1. die im Zusammenhang mit der Anwendung am Menschen oder am Tier in der Tierheilkunde verwendet wird oder
  2. mit der zu anderen Zwecken eine Wirkung in den zu bestrahlenden Objekten hervorgerufen werden soll und bei dem die Aktivität 2 x 1013 Becquerel überschreitet
Beta-Strahlung Teilchenstrahlung, die beim radioaktiven Zerfall entsteht und aus dem Atomkern ausgesandt wird; bestehend aus Elektronen (ß-)
Anmerkung: Bei Freisetzung eines positiv geladenen Elektrons (» Positron; ß+) entsteht Positronenstrahlung, die sich, solange das Positron "hochenergetisch" ist, wie Beta-Strahlung verhält.

Betrieb,
einer
» Röntgeneinrichtung
(gilt auch für
» Störstrahler)
Eigenverantwortliches Verwenden oder Bereithalten einer Anlage, die Röntgenstrahlung erzeugt. Zum Betrieb gehört nicht die Erzeugung von » Röntgenstrahlung im Zusammenhang mit der geschäftsmäßigen Prüfung, Erprobung, Wartung oder Instandsetzung der Röntgeneinrichtung. Röntgeneinrichtungen werden ferner nicht betrieben, soweit sie im Bereich der Bundeswehr oder des Zivilschutzes ausschließlich für den Einsatzfall geprüft, erprobt, gewartet, instand gesetzt oder bereitgehalten werden.
Betriebsstörung Störung des » Normalbetriebes einer Anlage, die keine Schäden verursacht, die für die Sicherheit von Bedeutung sind. Es wird keine über den Normalbetrieb hinausgehende Strahlenexposition in der Umgebung hervorgerufen.
Body Counter Ein Body Counter (Ganzkörperzähler) dient zur in vivo Bestimmung der Aktivität inkorporierter (gammastrahlender) Radionuklide (z.B. 60Co, 137Cs, 131I) sowie zu deren Identifizierung im Körper von Personen durch Messungen der von ihnen ausgehenden Gammastrahlung sowie zu deren Identifizierung im Körper von Personen. Er enthält mehrere bewegliche Gammadetektoren.
Bremsstrahlung Bremsstrahlung ist die kurzwellige elektromagnetische Strahlung, die entsteht, wenn in einem elektrischen Feld eines Atomkerns » Elektronen gebremst oder abgelenkt werden.
Bundesamt für Strahlenschutz,
BfS
Das Bundesamt für Strahlenschutz ist eine organisatorisch selbstständige wissenschaftlich - technische Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Seine Tätigkeitsfeld umfasst die Sicherheit und den Schutz des Menschen und der Umwelt vor Schäden durch ionisierende und nichtionisierende Strahlung.
Internet:  Bundesamt für Strahlenschutz
C
Curie Alte, heute nicht mehr zulässige Einheit für die » Aktivität.
Eine Aktivität von 1 Curie (1 Ci) entspricht der Aktivität von 1 g reinem Radium-226.
heute wird die Einheit » Becquerel (Bq) verwendet. 1 Ci = 3.7*1010 Bq
D
Dekontamination Beseitigung oder Verminderung einer Verunreinigung mit radioaktiven Stoffen (» Kontamination)
Dosimeter,
hier: Personendosimeter
Personendosimeter dienen zur Messung der externen Strahlendosis (Körperdosis; § 41 StrlSchV) einer Person. Es wird zwischen indirekt anzeigenden Dosimetern (z.B. Filmdosimeter, Thermoluminenszenzdosimeter, Albedodosimeter) und direkt anzeigenden Dosimetern (z.B. Stabdosimeter) unterschieden.
  • Stabdosimeter
    Stabdosimeter sind im Prinzip Ionisationskammern - mit luftäquivalentem Füllgas und gewebeäquivalentem Wandmaterial - mit eingebautem Fadenelektrometer. Sie werden mit einem Ladegerät aufgeladen ( Anzeige: 0 mSv ) und entladen sich durch entsprechende Strahlenexposition.
  • Filmdosimeter (Dosisfilmplakette, Gleitschattendosimeter)
    Hier wird durch ionisierende Strahlung eine Schwärzung eines Films hervorgerufen, der nach seiner Entwicklung photometrisch ausgemessen und mit der Schwärzung unterschiedlich bestrahlter Kalibrierfilme verglichen wird. Der Film wird dabei in speziellen Plaketten mit Metallfiltern - zur Verringerung der Energieabhängigkeit der Schwärzung - getragen.
  • Thermolumineszenzdosimeter
    Die Thermolumineszenz beruht auf durch Strahlung hervorgerufenen angeregten Zuständen, die beim Erhitzen (ca. 300 °C) unter Lichtemission wieder in den Grundzustand übergehen. Hierbei ist die emittierte Lichtintensität proportional zur empfangenen Strahlungsdosis.
  • Albedodosimeter
    Falls Neutronenstrahlung relevant ist (mehr als 10 % der Photonenäquivalentdosis) werden Albedodosimeter eingesetzt, die je 2 Detektoren (Thermoluminenszenzdetektor) für Photonen- und Neutronen bzw. für Neutronen enthalten. Die Neutronendosis wird über die im Körper der Person moderierten und zurückgestreuten Neutronen bestimmt.
Dosis
  • Äquivalentdosis H:
    Produkt aus der Energiedosis D (absorbierte Dosis) im » ICRU-Weichteilgewebe und dem » Qualitätsfaktor Q der Veröffentlichung Nr. 51 der International Commission on Radiation Units and Measurements (ICRU report 51, ICRU Publications, 7910 Woodmont Avenue, Suite 800, Bethesda, Maryland 20814, U.S.A.).
    H =Q D [Sv]

    Beim Vorliegen mehrerer Strahlungsarten und -energien ist die gesamte Äquivalentdosis die Summe ihrer ermittelten Einzelbeiträge;
  • effektive Dosis:
    Summe der Organdosen HT in den in Anlage VI Teil C StrlSchV angegebenen Geweben oder Organen des Körpers durch äußere oder innere Strahlenexposition multipliziert mit dem zugehörigen » Gewebe-Wichtungsfaktor wT;
  • Körperdosis:
    Sammelbegriff für Organdosis und effektive Dosis. Die Körperdosis für einen Bezugszeitraum (z.B. Kalenderjahr, Monat) ist die Summe aus der durch äußere Strahlenexposition während dieses Bezugszeitraums erhaltenen Dosis und der Folgedosis, die durch eine während dieses Bezugszeitraums stattfindende Aktivitätszufuhr bedingt ist;
  • Organdosis:
    Produkt aus der mittleren Energiedosis D in einem Organ, Gewebe oder Körperteil und dem » Strahlungs-Wichtungsfaktor (wR) nach Anlage VI Teil C StrlSchV. Beim Vorliegen mehrerer Strahlungsarten und -energien ist die Organdosis die Summe der nach Anlage VI Teil B StrlSchV ermittelten Einzelbeiträge durch äußere oder innere Strahlenexposition.
    Die gesamte Organdosis eines Organs ist:
    HT=Σ D·wR [Sv]
  • Ortsdosis:
    Äquivalentdosis, gemessen mit den in Anlage VI Teil A StrlSchV angegebenen Messgrößen an einem bestimmten Ort;
  • Ortsdosisleistung:
    In einem bestimmten Zeitintervall erzeugte Ortsdosis, dividiert durch die Länge des Zeitintervalls;
  • Personendosis:
    Äquivalentdosis, gemessen mit den in Anlage VI Teil A StrlSchV angegebenen Messgrößen an einer für die Strahlenexposition repräsentativen Stelle der Körperoberfläche;
E
Einheiten,
radiologische
  • Aktivität A (Einheit: Bq): Anzahl der Zerfälle pro Zeiteinheit; 1 Bq = 1 Zerfall/Sekunde
  • Energiedosis (Einheit: Gy (Gray)); in einem Volumenelement absorbierte » Strahlungsenergie, geteilt durch des Volumenelements; 1 Gy = 1 Joule pro Kilogramm
  • Äquivalentdosis (Einheit: Sv (Sievert)); siehe Begriffserläuterung unter » Dosis
  • Effektive Dosis (Einheit: Sv (Sievert))<; siehe Begriffserläuterung unter » Dosis
  • Dosisleistung (Einheit: Gy/h; Sv/h); Dosisleistung = Dosis pro Zeiteinheit
Einrichtungen Gebäude, Gebäudeteile oder einzelne Räume, in denen nach den §§ 5, 6 oder 9 des Atomgesetzes oder nach § 7 StrlSchV mit radioaktiven Stoffen umgegangen oder nach § 11 Abs. 2 StrlSchV eine Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlung betrieben wird.
Einwirkungsstelle,
ungünstigste
Stelle in der Umgebung einer Anlage oder Einrichtung, bei der aufgrund der Verteilung der abgeleiteten radioaktiven Stoffe in der Umwelt unter Berücksichtigung realer Nutzungsmöglichkeiten durch Aufenthalt oder durch Verzehr dort erzeugter Lebensmittel die höchste Strahlenexposition der Referenzperson zu erwarten ist.
Einzelpersonen
der Bevölkerung
Mitglieder der allgemeinen Bevölkerung, die weder beruflich strahlenexponierte » Personen sind noch medizinisch oder als helfende Person exponiert sind.
Folgende Grenzwerte (StrlSchV) der Strahlenexposition aus » Tätigkeiten gelten für Einzelpersonen der Bevölkerung im Kalenderjahr:
  • Effektive Dosis: 1 mSv
  • Organdosis Augenlinse: 15 mSv
  • Organdosis Haut: 50 mSv
Elektron Negativ geladenes Elementarteilchen (e-) aus der Atomhülle mit einer äußerst kleinen Masse (Ruhemasse: 9,1091 10-31 kg) gegenüber » Proton und » Neutron.
Erzeugnisse,
radioaktive

(radioaktive Erzeugnisse und Abfälle)
Radioaktive Erzeugnisse und Abfälle sind nach Anlage 1 AtG radioaktive Materialien, die dadurch hergestellt oder radioaktiv gemacht werden, dass sie einer mit dem Vorgang der Herstellung oder Verwendung von Kernbrennstoffen verbundenen Bestrahlung ausgesetzt werden, ausgenommen
  • Kernbrennstoffe
  • Radioisotope außerhalb einer Kernanlage, die das Endstadium der Herstellung erreicht haben, so dass sie für industrielle, kommerzielle, landwirtschaftliche, medizinische, wissenschaftliche Zwecke oder zum Zweck der Ausbildung verwendet werden können.
Expositionspfad Weg der radioaktiven Stoffe von der Ableitung aus einer Anlage oder Einrichtung über einen Ausbreitungs- oder Transportvorgang bis zu einer Strahlenexposition des Menschen
F
Fachverband für Strahlenschutz e. V., FS Vereinigung von Strahlenschutzfachleuten und -praktikern aus dem deutschsprachigen Raum. Ziel des FS ist die Förderung des Strahlenschutzes als Wissenschaft und als Beruf.
Internet:  Fachverband für Strahlenschutz
Freigabe Verwaltungsakt, der die Entlassung radioaktiver Stoffe sowie beweglicher Gegenstände, von Gebäuden, Bodenflächen, Anlagen oder Anlagenteilen, die aktiviert oder mit radioaktiven Stoffen kontaminiert sind und die aus Tätigkeiten nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a, c oder d stammen, aus dem Regelungsbereich
  1. des Atomgesetzes und
  2. darauf beruhender Rechtsverordnungen sowie verwaltungsbehördlicher Entscheidungen zur Verwendung, Verwertung, Beseitigung, Innehabung oder zu deren Weitergabe an Dritte als nicht radioaktive Stoffe bewirkt
Freigrenzen Werte der » Aktivität und spezifischen Aktivität radioaktiver Stoffe nach Anlage III Tabelle 1 Spalte 2 und 3 StrlSchV, bei deren Überschreitung Tätigkeiten mit diesen radioaktiven Stoffen der Überwachung nach dieser Verordnung unterliegen.
G
Gamma-Strahlung Energiereiche elektromagnetische Strahlung, die bei Kernreaktionen oder radioaktiver Umwandlung von Atomkernen auftritt. Gammastrahlen sind sehr durchdringend und lassen sich am besten durch Materialien mit hoher Ordnungszahl (z. B. Blei) schwächen.

Ganzkörperzähler » Body Counter
Geiger-Müller-Zählrohr
(Auslösezählrohr)
Detektor für ionisierende Strahlung ähnlich dem Proportionalzähler, meist in Form eines gasgefüllten Rohres, bei der das Rohr die äußere Elektrode und ein dünner Draht in der Zählrohrmitte die innere Elektrode bildet. Durch die primäre Ionisation, hervorgerufen durch die einfallende Strahlung, wird eine lawinenartige Stoßionisation im elektrischen Feld zwischen den Elektroden ausgelöst, die am äußeren Arbeitswiderstand zu relativ großen Spannungsimpulsen führt. Dadurch lassen sich einzelne Teilchen zählen.
Eine Unterscheidung verschiedener Strahlenarten ist nicht möglich.
Gewebe-Wichtungsfaktor Der Gewebe-Wichtungsfaktor wT beschreibt die Strahlenempfindlichkeit der verschiedenen Organe und Gewebe des menschlichen Körpers relativ zueinander. Dabei handelt es sich um über die Bevölkerung und beide Geschlechter gemittelte Werte.
Eine Auflistung der Gewebe-Wichtungsfaktoren findet sich in Anlage VI, Teil C der Strahlenschutzverordnung.
(siehe auch » effektive Dosis)
H
Halbleiterdetektor Detektor für ionisierende Strahlung aus Halbleitermaterial (z.B. Ge, Si, CdTe). Die Arbeitsweise entspricht der einer Festkörperionisationskammer.
Im Halbleitermaterial entstehen bei Strahlungseinfall Elektron-Loch-Paare, die im anliegenden elektrischen Feld getrennt und an den Elektroden gesammelt werden. Die Ladungsmenge und damit der Stromimpuls an den Elektroden ist der absorbierten Energie proportional und kann nach geeigneter Verstärkung zur Messung von Teilchen- bzw. Photonenenergien herangezogen werden.
Halbleiterdetektoren zeichnen sich i.a. durch ein sehr gutes Energieauflösungsvermögen aus und werden häufig in der Gamma-Spektroskopie eingesetzt.
Halbwertschichtdicke Die Halbwertschichtdicke ist die Dicke einer Materialschicht, bei der die Dosisleistung eines schmalen Photonen-Strahlenbündels durch Streuung und Absorption auf die Hälfte herabgesetzt wird.
» Abschirmung
Halbwertzeit
  • physikalische Halbwertzeit:
    Zeit, nach der von der ursprünglichen Menge eines radioaktiven Stoffes die Hälfte zerfallen ist;
  • biologische Halbwertzeit:
    Zeit, nach der von der ursprünglichen Menge eines in den Körper aufgenommenen (radioaktiven) Stoffes die Hälfte vom Organismus ausgeschieden ist.
  • effektive Halbwertzeit:
    Zeit, nach der durch radioaktiven Zerfall und biologische Ausscheidung die » Aktivität in einem Organismus auf den halben Wert abgeklungen ist.
Hochschutzgerät » Röntgeneinrichtung, die den Vorschriften der Anlage 2 Nr. 2 RöV entspricht.
I
ICRU International Commission on Radiation Units and Measurements, Inc.;
Das ICRU-Ziel ist die Entwicklung von international akzeptierten Vorgaben zu:
  1. Größen und Einheiten für Strahlung und Radioaktivität;
  2. Vorgehensweisen zur Anwendung und zur Messung dieser Größen/Einheiten in Diagnostik, Radiologie, Strahlentherapie, Strahlenbiolologie und Industrie;
  3. physikalischen Daten, die bei der Anwendung und Messung nach diesen Vorgehensweisen für eine einheitliche Dokumentation benötigt werden.
Beispiel: Das » Weichteilgewebe, das für die Berechnung der » Äquivalentdosis definiert wurde.
Internet:  ICRU
Inhaber einer Kernanlage Derjenige, der von der zuständigen Behörde als Inhaber einer solchen bezeichnet oder angesehen wird.
Indikation,
rechtfertigende
Entscheidung eines Arztes oder Zahnarztes mit der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz, dass und in welcher Weise radioaktive Stoffe oder ionisierende Strahlung am Menschen in der Heilkunde oder Zahnheilkunde angewendet wird.
Ingestion Aufnahme von (radioaktiven) Stoffen durch den Verdauungstrakt
Inhalation Aufnahme von (radioaktiven) Stoffen durch Einatmen
Inkorporation Aufnahme von (radioaktiven) Stoffen in den Körper.
siehe auch » Inkorporationsüberwachung
Inkorporationsüberwachung Bei der Inkorporationsüberwachung wird die im Körper gespeicherte oder die ausgeschiedene Aktivität gemessen (siehe » Inkorporation).
Vorgaben zur Inkorporationsüberwachung in Deutschland macht die Richtlinie für die physikalische Strahlenschutzkontrolle zur Ermittlung der Körperdosen.
Die Inkorporationsüberwachung erfolgt im Forschungszentrum Jülich durch den GB Sicherheit und Strahlenschutz (Betrieblicher Strahlenschutz, S-B):
  • Direkte Messung der Körperaktivität durch gammaspektrometrische Ganzkörper- und Schilddrüsenmessungen
  • Indirekte Messung der Körperaktivität durch Messungen der Ausscheidungen. Dabei werden neben Urin, falls erforderlich, Faeces, Schleimproben oder Blut untersucht.
Ion Elektrisch geladenes atomares oder molekulares Teilchen, das aus einem neutralen Atom oder Molekül durch Abspaltung oder Anlagerung von Elektronen oder durch elektrolytische Dissoziation von Molekülen in Lösungen entstehen kann.
Ionisation Bei der Ionisation nimmt ein neutrales Atom oder ein Molekül eine elektrische Ladung an oder gibt sie ab und wird so zum » Ion.
Ionisationskammer Eine Ionisationskammer ist ein Strahlungsmessgerät, in dem die durch Strahlung in einem gasgefüllten Volumen erzeugten Elektronen-Ionen-Paare als Strom gemessen werden können.
Isotope Atome mit gleicher Ordnungszahl und gleichen chem. Eigenschaften, aber ungleicher Massenzahl (z.B. 87Sr/90Sr, 12C/13C/14C, 238U/235U)
J
K
Kategorie
(beruflich strahlenexponierte Personen bei » Tätigkeiten)
  • Beruflich strahlenexponierte Personen der Kategorie A:
    Personen, die einer beruflichen Strahlenexposition ausgesetzt sind, die im Kalenderjahr zu einer effektiven Dosis von mehr als 6 Millisievert oder einer höheren Organdosis als 45 Millisievert für die Augenlinse oder einer höheren Organdosis als 150 Millisievert für die Haut, die Hände, die Unterarme, die Füße oder Knöchel führen kann.
  • Beruflich strahlenexponierte Personen der Kategorie B:
    Personen, die einer beruflichen Strahlenexposition ausgesetzt sind, die im Kalenderjahr zu einer effektiven Dosis von mehr als 1 Millisievert oder einer höheren Organdosis als 15 Millisievert für die Augenlinse oder einer höheren Organdosis als 50 Millisievert für die Haut, die Hände, die Unterarme, die Füße oder Knöchel führen kann, ohne in die Kategorie A zu fallen.
Kennzeichnung » Kontrollbereiche und » Sperrbereiche nach StrlSchV sind abzugrenzen und deutlich sichtbar und dauerhaft wie folgt zu kennzeichnen (§ 68 StrlSchV):

VORSICHT - STRAHLUNG,
RADIOAKTIV,
KERNBRENNSTOFFE
oder
KONTAMINATION

Zusätzlich zur Kennzeichnung (» Kennzeichnungspflicht) muss bei Kontroll- und Sperrbereichen folgende Kennzeichnung erfolgen:

KONTROLLBEREICH
oder
SPERRBEREICH - KEIN ZUTRITT

zu kennzeichnen (§ 36 StrlSchV).
» Kontrollbereiche nach RöV sind abzugrenzen und während der Einschaltzeit zu kennzeichnen (§ 19 RöV). Die Kennzeichnung muss deutlich sichtbar mindestens die Worte

Kein Zutritt - Röntgen

enthalten; sie muss auch während der Betriebsbereitschaft vorhanden sein.

Kennzeichnungspflicht Die Kennzeichnungspflicht wird in StrlSchV bzw. RöV geregelt (» Kennzeichnung). Danach müssen bestimmte Räume, Geräte, Vorrichtungen Anlagen, Kontrollbereiche und Sperrbereiche etc. mit dem » Strahlenzeichen gekennzeichnet sein.
Kernanlage
  • Reaktoren, ausgenommen solche, die Teil eines Beförderungsmittels sind,
  • Fabriken für die Erzeugung oder Bearbeitung von Kernmaterialien,
  • Fabriken zur Trennung der Isotope von Kernbrennstoffen,
  • Fabriken für die Aufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe,
  • Anlagen zur endgültigen Beseitigung von Kernmaterialien,
  • Einrichtungen für die Lagerung von Kernmaterialien, ausgenommen die Lagerung solcher Materialien während der Beförderung.
Eine Kernanlage kann auch bestehen aus zwei oder mehr Kernanlagen eines einzigen Inhabers, die sich auf demselben Gelände befinden, zusammen mit anderen Anlagen auf diesem Gelände, in denen sich radioaktive Materialien befinden.
Kernbrennstoffe Spaltbare Stoffe in Form von:
  1. Plutonium 239 und Plutonium 241
  2. mit den Isotopen 235 oder 233 angereichertem Uran
  3. jedem Stoff, der einen oder mehrere der in den Nummern 1 und 2 genannten Stoffe enthält,
  4. Stoffen, mit deren Hilfe in einer geeigneten Anlage eine sich selbst tragende Kettenreaktion aufrechterhalten werden kann und die in einer Rechtsverordnung bestimmt werden
Kernmaterialien Kernbrennstoffe (ausgenommen natürliches und abgereichertes Uran) sowie radioaktive Erzeugnisse und Abfälle
Kernmaterialüberwachung Die Kernmaterialüberwachung dient der Überwachung des spaltbaren Materials und der Entdeckung unerlaubter Entnahme. Sie setzt organisatorische und physikalische Prüfmethoden ein.
Internetseiten zur  Kernmaterialüberwachung im Forschungszentrum Jülich
Kontamination Verunreinigung mit radioaktiven Stoffen. Die StrlSchV unterscheidet zwischen fest haftender und nicht festhaftender Oberflächenkontamination, bei der eine Weiterverbreitung der radioaktiven Stoffe möglich ist.
Die Einheit der Messgröße der Oberflächenkontamination ist die flächenbezogene Aktivität in Becquerel pro Quadratzentimeter.
» Dekontamination
Kontrollbereich Kontrollbereiche sind Bereiche, in denen Personen im Kalenderjahr eine effektive » Dosis von mehr als 6 Millisievert oder höhere Organdosen als 45 Millisievert für die Augenlinse oder 150 Millisievert für die Haut, die Hände, die Unterarme, die Füße und Knöchel erhalten können.

siehe auch: » Sperrbereiche, » Überwachungsbereiche, » Strahlenschutzbereich

Kritikalität Zustand eines aus Kernmaterial bestehenden Systems, in dem eine sich selbst erhaltende Kettenreaktion abläuft.
L
Lumineszenz Emission von Licht beim Übergang vom durch unterschiedlichste äußere oder innere Einwirkungen angeregten Zustand zum Grundzustand.
Unter Einwirkung ionisierender Strahlen kann es auch zur Radio- oder Röntgenlumineszenz kommen.
Die Thermolumineszenz, die bei der Erwärmung bestimmter Stoffe nach ionisierender Bestrahlung auftreten kann, wird im Strahlenschutz für dosimetrische Zwecke genutzt (siehe » Thermolumineszenzdosimeter).
M
Materialien, radioaktive
(n. StrlSchV)
Stoffe, die natürlich vorkommende Radionuklide enthalten oder mit solchen Stoffen kontaminiert sind. Dabei bleiben für diese Begriffsbestimmung natürliche und künstliche Radionuklide, die Gegenstand von Tätigkeiten sind oder waren, oder aus Ereignissen nach § 51 Abs. 1 Satz 1 stammen, unberücksichtigt. Ebenso bleiben Kontaminationen in der Umwelt aufgrund von Kernwaffenversuchen und kerntechnischen Unfällen außerhalb des Geltungsbereiches dieser Verordnung unberücksichtigt.
Medizinphysik-Experte In medizinischer Physik besonders ausgebildeter Diplom-Physiker mit der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz oder eine inhaltlich gleichwertig ausgebildete sonstige Person mit Hochschul- oder Fachhochschulabschluss und mit der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz.
N
Neutron Ungeladenes Elementarteilchen (n), Bestandteil des Atomkerns mit einer Masse von 1,67482 10-27 kg. Das freie Neutron ist instabil und zerfällt mit einer » Halbwertzeit von ca. 10 Minuten in ein Elektron, ein » Proton und ein Antineutrino.
Normalbetrieb Anlagezustand innerhalb festgelegter Betriebsgrenzen und gemäß geltender Vorschriften (Voll-/Teillastbetrieb, An-/Ab-fahren, Stillstand, Prüfung/Inspektion, Instandhaltung, Brennstoffwechsel).
siehe auch » Störfall
Notruf,
telefonischer
(nur im Forschungszentrum Jülich)
Allgemeine Notrufummer im Forschungszentrum Jülich ist "77". Der Notruf über Telefone oder rote Notrufstellen geht direkt zur » Sicherheitszentrale des Forschungszentrums, die ständig erreichbar ist.

Auch die außerhalb des Forschungszentrums geläufigen Telefonummern 110 und 112 leiten den Anruf automatisch zur Sicherheitszentrale.
Notstandssituation,
radiologische
Situation im Sinne des Artikels 2 der Richtlinie 89/618/EURATOM vom 27. November 1989 (Richtlinie über die Unterrichtung der Bevölkerung über die bei einer radiologischen Notstandssituation geltenden Verhaltensmaßregeln und zu ergreifenden Gesundheitsschutzmaßnahmen), die auf den Bevölkerungsgrenzwert von 5 Millisievert im Situation im Sinne des Artikels 2 der EU-Richtlinie 89/618/EURATOM vom 27. November 1989 nach einem Unfall, der in signifikantem Maße zur Freisetzung von radioaktiven Stoffen führt oder führen kann bzw. nach der Feststellung anomaler Radioaktivitätswerte, die für die öffentliche Gesundheit in diesem Mitgliedstaat schädlich sein könnten.
Bei einer radiologischen Notstandssituation muss die tatsächlich betroffene Bevölkerung unverzüglich unterrichtet werden über
  • die Einzelheiten der Notstandssituation,
  • die für sie geltenden Verhaltensmaßregeln,
  • die zu ergreifenden Gesundheitsschutzmaßnahmen.
Nukleon Sammelbegriff für Bestandteile des Atomkerns (» Protonen, » Neutronen)
Nuklid Durch Massen- und Protonenzahl sowie Energiezustand charakterisierte Atomart.
Zur Zeit sind etwa 3000 verschiedene Nuklide bekannt, die sich auf die 115 bekannten Elemente verteilen. Davon sind über 2500 Nuklide radioaktiv (siehe auch » Radionuklid)).
O
Ordnungszahl Die Ordnungszahl (Z) oder auch Kernladungszahl gibt die Anzahl der » Protonen in einem Atom wieder. Anhand der Ordnungszahl erfolgt die Anordnung der chemischen Elemente im Periodensystem.
Organdosis siehe Dosis
Ortsdosis siehe Dosis
P
Person,
beruflich strahlenexponierte
Beruflich strahlenexponierte Person im Sinne der StrlSchV
  • im Bereich der » Tätigkeiten diejenige der » Kategorie A oder B des § 54 StrlSchV, und
  • im Bereich der » Arbeiten diejenige, für die die Abschätzung nach § 95 Abs. 1 StrlSchV ergeben hat, dass die effektive » Dosis im Kalenderjahr 6 Millisievert überschreiten kann, oder für die die Ermittlung nach § 103 Abs. 1 ergeben hat, dass die effektive Dosis im Kalenderjahr 1 Millisievert überschreiten kann.
Person,
helfende
Person, die außerhalb ihrer beruflichen Tätigkeit freiwillig oder mit Einwilligung ihres gesetzlichen Vertreters Personen unterstützt oder betreut, an denen in Ausübung der Heilkunde oder Zahnheilkunde oder im Rahmen der medizinischen Forschung radioaktive Stoffe oder ionisierende Strahlung angewandt werden.
Person,
sonstige
Personen, denen der Zutritt zu einem Strahlenschutzbereich zu einem bestimmten Zweck oder aus einem bestimmten Anlass gestattet wird, z.B.:
  • zur Durchführung oder Aufrechterhaltung der dort vorgesehenen Betriebsvorgänge
  • als Besucher
  • als Patient, Proband oder » helfende Person
Einzelheiten regelt § 37 StrlSchV.
Anmerkung: unter sonst. Personen fallen nicht die zuständigen » Strahlenschutzbeauftragten).
Photon Energiequant der elektromagnetischen Strahlung ohne Ladung und Ruhemasse
Positron Das Positron (e+) ist das Antiteilchen des Elektrons, das sich von diesem durch seine positive Elementarladung unterscheidet. Bei bestimmten radioaktiven Stoffen (z. B. Na-22) werden Positronen vom Atomkern ausgesandt (Positronenstrahlung).
siehe auch » Beta-Strahlung
Proportionalzähler Detektor für ionisierende Strahlung, bestehend aus einem gasgefüllten Volumen mit zwei Elektroden, an die eine äußere Spannung angelegt wird. Die durch einfallende Strahlung erzeugten freien Elektronen (Primärionisation) werden im elektrischen Feld beschleunigt und rufen durch Stöße mit den Gasmolekülen eine Stoßionisation (Sekundärionisation) hervor. Der an den Elektroden entstehende Impuls ist der Primärionisation proportional, wodurch z.B. eine Unterscheidung von » Alpha- und » Beta-Strahlung möglich wird.
Proton Positiv geladenes Elementarteilchen (p) aus dem Atomkern mit einer Masse von 1,67252 10-27 kg, das entspricht dem 1836-fachen der Elektronenmasse.
Protonen und » Neutronen bilden zusammen den Atomkern. Die Zahl der Protonen im Atomkern bestimmt das chemische Element, dem dieses Atom zugeordnet ist.
Q
Qualitätsfaktor Der Qualitätsfaktor Q wird bei der Berechnung der » Äquivalentdosis verwendet. Q berücksichtigt dabei die unterschiedliche biologische Wirksamkeit der verschiedenen Strahlungsarten und -energien.
R
Radioaktivität Spontaner Zerfall von » Radionukliden unter Emission ionisierender Strahlung. Charakteristisch ist die beim Zerfall emittierte Art der Strahlung und ihre Energie.
  • Natürliche Radioaktivität entsteht beim Zerfall in der Natur vorkommender Nuklide (z.B. Uran-238, Radon, Kalium-40).
  • Induzierte Radioaktivität entsteht durch Beschuss einer Substanz mit Neutronen oder mit geladenen Teilchen in Teilchenbeschleunigern.
Radionuklid Instabiles » Nuklid, das sich spontan und ohne Einwirkung von außen unter Strahlungsemission umwandelt.
Referenzperson Normperson, von der bei der Ermittlung der Strahlenexposition nach § 47 StrlSchV ausgegangen wird. Die Annahmen zur Ermittlung der Strahlenexposition dieser Normperson (Lebensgewohnheiten und übrige Annahmen für die Dosisberechnung) sind in Anlage VII festgelegt.
Referenzwerte,
diagnostische
  • Empfohlene Dosiswerte bei medizinischer Anwendung ionisierender Strahlung oder
  • empfohlene Aktivitätswerte bei medizinischer Anwendung radioaktiver Arzneimittel, für typische Untersuchungen, bezogen auf Standardphantome oder auf Patientengruppen mit Standardmaßen, für einzelne Gerätekategorien
Richtwert Allgemeine Bezeichnung für einen Wert, der von einem Grenzwert abgeleitet wird, dessen Überschreiten gewisse Maßnahmen bewirkt bzw. dessen Einhaltung auch die Einhaltung des zugehörigen Grenzwertes sicherstellt.
Röntgeneinrichtung Einrichtung, die zum Zweck der Erzeugung von Röntgenstrahlung betrieben wird einschließlich Anwendungsgeräte, Zusatzgeräte und Zubehör, der erforderlichen Software sowie Vorrichtungen zur medizinischen Befundung.
siehe auch » Röntgenstrahler , » Vollschutzgerät, » Hochschutzgerät
Röntgenpass Von der untersuchten Person freiwillig geführtes Dokument, das Angaben über den Zeitpunkt einer Röntgenuntersuchung, die untersuchte Körperregion, die Art der Untersuchung und den untersuchenden Arzt enthält.
Röntgenstrahler Bestandteil einer » Röntgeneinrichtung, bestehend aus Röntgenröhre und Röhrenschutzgehäuse.
Röntgenstrahlung Kurzwellige elektromagnetische Strahlung (Wellenlänge 10-8 m bis 10-13 m).
Röntgenstrahlung hat eine » Strahlungsenergie von einigen keV bis einigen 100 keV. Sie entsteht im Gegensatz zu der ebenfalls zu den elektromagnetischen Strahlungen gehörenden » Gammastrahlung nicht bei Vorgängen im Atomkern sondern durch hochenergetische Elektronenprozesse, z.B. durch Abbremsung von Elektronen oder durch Übergänge in den Elektronenhüllen von Atomen.
Röntgenverordnung
(RöV)
Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlung;
auf dem » Atomgesetz (AtG) beruhende Rechtsverordnung.
Die RöV gilt für » Röntgeneinrichtungen und » Störstrahler, in denen Röntgenstrahlung mit einer Grenzenergie von mindestens fünf Kiloelektronvolt durch beschleunigte » Elektronen erzeugt werden kann und bei denen die Beschleunigung der Elektronen auf eine Energie von einem Megaelektronvolt begrenzt ist.
S
Szintillation Durch ionisierende Strahlung werden in einem geeigneten Material Photonen erzeugt, die als Lichtblitze erkennbar sind.
Szintillator Bestimmte durchsichtige Festkörper, Flüssigkeiten oder Gase (sog. Szintillatoren) können durch ionisierende Strahlung zur Emission von Lichtquanten (» Photonen) angeregt werden. In einem Szintillationsdetektor wird dieses Licht über einen lichtempfindlichen Detektor in ein elektrisches Signal umgewandelt und verstärkt. Das Ausgangssignal ist der Energie der absorbierten Strahlung proportional, wodurch die Messung von Teilchen- bzw. Photonen-energien möglich ist.
Szintillation )
Sicherheit und Strahlenschutz,
Geschäftsbereich
GB S
Im Forschungszentrum Jülich ist der GB Sicherheit und Strahlenschutz (GB S) für die Durchführung aller Sicherheitsaufgaben zuständig, die sich aus dem Umgang mit ionisierender Strahlung, chemischen Gefahrstoffen und biologisch wirksamen Substanzen ergeben und von zentraler Stelle wahrgenommen werden müssen.
Der GB S gliedert sich in die Fachbereiche Genehmigungen (S-G), Betrieblicher Strahlenschutz (S-B), Umgebungsüberwachung (S-U), Messechnik (S-M), Arbeitsschutz (S-A) und Objektsicherung (S-O).
Die Vorbereitung von Notfallschutzmaßnahmen gehören ebenfalls zum Aufgabenspektrum von GB S.
Sicherheitszentrale Die Sicherheitszentrale ist die Meldeleitstelle des Forschungszentrums Jülich, die ständig besetzt ist (Ingenieur vom Dienst (IvD), Fernmelder vom Dienst (FvD)) und über » Notruf "77" erreichbar ist.
Spallation Kernumwandlung, bei der ein sehr energiereiches Teilchen (z. B. » Proton) aus dem mit ihm beschossenen Kern zahlreiche Nukleonen und Kernbruchstücke herausschlägt.
Sperrbereiche Bereiche des Kontrollbereiches, in denen die Ortsdosisleistung höher als 3 Millisievert durch Stunde sein kann.
siehe auch: » Kontrollbereiche, » Überwachungsbereiche
Stilllegung Endgültige Betriebseinstellung einer kerntechnischen Anlage; siehe auch » Einschluss ("sicherer Einschluss")
Störfall
("abnormal event")
Ereignisablauf, bei dessen Eintreten der Betrieb der Anlage oder die Tätigkeit aus sicherheitstechnischen Gründen nicht fortgeführt werden kann und für den die Anlage auszulegen ist oder für den bei der Tätigkeit vorsorglich Schutzvorkehrungen vorzusehen sind. § 7 Abs. 2a des Atomgesetzes bleibt unberührt.
siehe auch » Betriebsstörung, » Zwischenfall, » Unfall
Störstrahler Geräte oder Vorrichtungen (gem. » RöV), in denen ausschließlich Elektronen beschleunigt werden und die Röntgenstrahlung erzeugen, ohne dass sie zu diesem Zweck betrieben werden. Als Störstrahler gelten auch Elektronenmikroskope, bei denen die erzeugte » Röntgenstrahlung durch Detektoren ausgewertet wird.
Stoffe,
offene und umschlossene radioaktive
(n. StrlSchV)
  1. offene radioaktive Stoffe:
    Alle radioaktiven Stoffe mit Ausnahme der umschlossenen radioaktiven Stoffe;
  2. umschlossene radioaktive Stoffe :
    Radioaktive Stoffe, die ständig von einer allseitig dichten, festen, inaktiven Hülle umschlossen oder in festen inaktiven Stoffen ständig so eingebettet sind, dass bei üblicher betriebsmäßiger Beanspruchung ein Austritt radioaktiver Stoffe mit Sicherheit verhindert wird; eine Abmessung muss mindestens 0,2 cm betragen;
Stoffe,
radioaktive
Kernbrennstoffe und sonstige radioaktive Stoffe)
(n. StrlSchV)
Stoffe, die ein Radionuklid oder mehrere Radionuklide enthalten und deren Aktivität oder spezifische Aktivität im Zusammenhang mit der Kernenergie oder dem Strahlenschutz nach den Regelungen des AtG oder einer auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung nicht außer Acht gelassen werden kann.
Strahlen, ionisierende siehe » Strahlung, ionisierende
Strahlenexposition Einwirkung ionisierender Strahlung auf den menschlichen Körper:
  • Ganzkörperexposition ist die Einwirkung ionisierender Strahlung auf den ganzen Körper;
  • Teilkörperexposition ist die Einwirkung ionisierender Strahlung auf einzelne Organe, Gewebe oder Körperteile;
  • Äußere Strahlenexposition ist die Einwirkung durch Strahlungsquellen außerhalb des Körpers;
  • Innere Strahlenexposition ist die Einwirkung durch Strahlungsquellen innerhalb des Körpers.
Strahlenexposition,
berufliche
Die Strahlenexposition einer Person, die
  • zum Ausübenden einer Tätigkeit nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 oder einer Arbeit nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 StrlSchV in einem Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnis steht oder diese Tätigkeit oder Arbeit selbst ausübt,
  • eine Aufgabe nach § 19 oder § 20 des Atomgesetzes oder nach § 66 StrlSchV wahrnimmt, oder
  • im Rahmen des § 15 oder § 95 StrlSchV in fremden Anlagen, Einrichtungen oder Betriebsstätten beschäftigt ist, dort eine Aufgabe nach § 15 selbst wahrnimmt oder nach § 95 eine Arbeit selbst ausübt.
Eine nicht mit der Berufsausübung zusammenhängende Strahlenexposition bleibt dabei unberücksichtigt.
Strahlenexposition,
natürliche
Durch natürliche radioaktive Stoffe oder kosmische Strahlung hervorgerufene Strahlenexposition.
Die Strahlenexposition ausgehend von natürlichen Quellen beträgt in Deutschland durchschnittlich etwa 2,1 mSv im Jahr (effektive » Dosis). Je nach Lebens- und Essgewohnheiten, nach Höhenlage, in der sich der Mensch aufhält, und nach geologischem Umfeld schwankt sie zwischen 1 und 10 mSv/a.
Die natürliche Strahlenexposition entspricht etwa der "zivilisatorischen Strahlenexposition" (mittlere effektive » Dosis: 2,0 mSv/a) aus medizinischen und technischen Anwendungen.
Strahlenexposition,
medizinische
(n. StrlSchV)
  • Exposition einer Person im Rahmen ihrer Untersuchung oder Behandlung in der Heilkunde oder Zahnheilkunde (Patient)
  • Exposition einer Person, an der mit ihrer Einwilligung oder mit Einwilligung ihres gesetzlichen Vertreters radioaktive Stoffe oder ionisierende Strahlung in der medizinischen Forschung angewendet werden (Proband)
Strahlenpass Beruflich strahlenexponierte Personen, die in fremden Anlagen oder Einrichtungen tätig werden, müssen nach StrlSchV und RöV einen Strahlenpass besitzen.
Der Genehmigungsinhaber (n. § 15 StrlSchV) hat dafür zu sorgen, dass die unter seiner Aufsicht stehenden Person bei » Tätigkeiten in fremden Anlagen/Einrichtungen im » Kontrollbereich nur beschäftigt werden, wenn ein vollständig geführter, bei der zuständigen Behörde registrierter Strahlenpass vorliegt.
Der Strahlenpass ist in der fremden Einrichtung vorzulegen. Nach Beendigung des Einsatzes sind die Eintragungen des Betreibers (z. B. nichtamtliche » Dosis) auf Vollständigkeit zu prüfen. Die amtlichen Personendosen sind monatlich einzutragen, bei einem längeren Einsatz in einer fremden Anlage oder Einrichtung spätestens nach drei Monaten.
Die amtlichen Personendosen sind monatlich einzutragen, bei einem längeren Einsatz in einer fremden Anlage oder Einrichtung spätestens nach drei Monaten.
Weitere Informationen auf den Internetseiten des Forschungszentrums Jülich ("Sicherheit und Strahlenschutz"):  Strahlenpass,  Fremdfirmenbetreuung
Strahlenschutzbeauftragter
(SSB)
SSB können vom » Strahlenschutzverantwortlichen schriftlich mit der Leitung oder Beaufsichtigung von Tätigkeiten zur Gewährleistung des Strahlenschutzes bestellt werden (§§ 31 bis 33 StrlSchV).
SSB müssen die erforderlicher Fachkunde (§ 30 StrlSchV) besitzen, die durch die für den jeweiligen Anwendungsbereich geeignete Ausbildung und praktische Erfahrung erworben werden kann. Ebenfalls Voraussetzung für die "Bestellung" einer Person zum SSB ist die erfolgreiche Teilnahme an einem von der zuständigen Stelle anerkannten Kurs.
siehe auch:  SSB-Seiten des Forschungszentrums Jülich im Internet
Strahlenschutzbereiche » Überwachungsbereiche, » Kontrollbereiche und » Sperrbereiche; letztere als Teil des Kontrollbereichs.

Strahlenschutzkommission
SSK
Die Strahlenschutzkommission (SSK) berät das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) in allen Angelegenheiten des Schutzes vor ionisierenden und nichtionisierenden Strahlen (» ionisierende Strahlen).
Internetadresse:  Strahlenschutzkommission
Hier finden sich auch aktuellen Stellungnahmen und Empfehlungen im Volltext.
Strahlenschutzverantwortlicher
(SSV)
Der SSV ist derjenige, der eine genehmigungs- oder anzeigenbedürftige Tätigkeit nach AtG, StrlSchV oder RöV ausübt, d.h. der Unternehmer oder - bei juristischen Personen - der gesetzliche Vertreter (§ 31 bis 33 StrlSchV, § 13 bis §15 RöV).
Strahlenschutzverordnung
(StrlSchV)
"Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierenden Strahlen"; auf dem » Atomgesetz (AtG) beruhende Rechtsverordnung.
Die StrlSchV regelt Grundsätze und Anforderungen für Vorsorge und Schutzmaßnahmen bei der Nutzung bzw. Einwirkung radioaktiver Stoffe und ionisierender Strahlung zivilisatorischen und natürlichen Urspungs.
Strahlenwirkung
  • deterministische Wirkung
    Strahlenwirkungen, die ab einer bestimmten Schwellendosis mit Sicherheit eintreten. Die Schwere der Strahlenwirkungen nimmt mit steigender Dosis zu.
  • stochastische Wirkung
    Strahlenwirkungen, die statistisch mit der Dosis in Zusammenhang stehen; eine Erhöhung der Dosis führt zu einer höheren Eintrittswahrscheinlichkeit der Strahleneffekten. Eine Schwellendosis gibt es hier nicht.
Strahlenzeichen


siehe » Kennzeichnungspflicht
Strahlung,
ionisierende
Teilchenstrahlung oder elektromagnetische Strahlung, die die Bildung von Ionen bewirken können.
Elektromagnetische Strahlung kann eine Ionisation bewirken, wenn die Wellenlänge unter 100 Nanometer beträgt.
Es sind verschiedene Strahlungsarten zu unterscheiden:
Strahlung,
nicht ionisierende
Die nicht ionisierende Strahlung ist diejenige elektromagnetische Strahlung, deren Quantumenergie nicht ausreicht um ein Atom zu ionisieren. Ihr Spektrum umfasst die elektromagnetischen Felder im Frequenzbereich von 0 Hz - 300 GHz oder einer Wellenlänge von unendlich bis 1 mm und die optische Strahlung mit einer Wellenlänge von 1 mm bis 10 nm.
Strahlung,
kosmische
Verschiedenartige Strahlung, die direkt oder indirekt aus Quellen außerhalb der Erde herrührt. Die kosmische Strahlung ist Teil des natürlichen Strahlungsuntergrundes. Die durch die kosmische Strahlung hervorgerufene Strahlenexposition ist abhängig von der Höhe über dem Meer.
Strahlungsquelle Eine Strahlungsquelle ist ein Gerät oder Material, das ionisierende Strahlen emittiert oder emittieren kann. Dabei können die Strahlenteilchen sowohl Korpuskeln sein, d.h. Teilchen mit Ruhemasse (z.B. » Alpha und » Beta-Teilchen, » Neutronen), als auch » Photonen.
Strahlungs-Wichtungsfaktor
wR
Zur Berechnung der » Organdosis (i. S. d. StrlSchV) benötigter Faktor. Die Werte von wR richten sich nach der Art und Qualität des äußeren Strahlungsfeldes oder nach Art und Qualität der von einem inkorporierten Radionuklid emittierten Strahlung.
Werte für wR sind in Anhang VI Teil C StrlSchV zu finden.
T
Tätigkeiten Nach § 3 StrlSchV sind Tätigkeiten:
  • der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von ionisierenden Strahlen,
  • der Zusatz von radioaktiven Stoffen bei der Herstellung bestimmter Produkte oder die Aktivierung dieser Produkte,
  • sonstige Handlungen, die die Strahlenexposition oder Kontamination erhöhen können,
    • weil sie mit künstlich erzeugten radioaktiven Stoffen erfolgen oder
    • weil sie mit natürlich vorkommenden radioaktiven Stoffen erfolgen, und diese Handlungen aufgrund der Radioaktivität dieser Stoffe oder zur Nutzung dieser Stoffe als Kernbrennstoff oder zur Erzeugung von Kernbrennstoff durchgeführt werden.
siehe auch » Arbeiten
U
Überwachungsbereiche Nicht zum Kontrollbereich gehörende betriebliche Bereiche, in denen Personen im Kalenderjahr eine effektive » Dosis von mehr als 1 Millisievert oder höhere Organdosen als 15 Millisievert für die Augenlinse oder 50 Millisievert für die Haut, die Hände, die Unterarme, die Füße und Knöchel erhalten können.
siehe auch: » Kontrollbereiche, » Sperrbereiche, » Einzelpersonen
Umgang mit radioaktiven Stoffen Gewinnung, Erzeugung, Lagerung, Bearbeitung, Verarbeitung, sonstige Verwendung und Beseitigung von radioaktiven Stoffen im Sinne des § 2 des » AtG, soweit es sich nicht um Arbeiten handelt, sowie der Betrieb von » Bestrahlungsvorrichtungen. Als Umgang gilt auch die Aufsuchung, Gewinnung und Aufbereitung von radioaktiven Bodenschätzen im Sinne des Bundesberggesetzes. (§ 3 StrlSchV)
Unfall Ereignisablauf, der für eine oder mehrere Personen eine effektive » Dosis von mehr als 50 Millisievert zur Folge haben kann.
Bei dieser Art eines » Störfalls kommt es zu erheblichen Schäden an der Anlage und in Folge dessen zu einer Freisetzung erheblicher Mengen radioaktiver Stoffe innerhalb des » Containments.
Eventuelle Beeinträchtigung von Personen außerhalb der Anlage sowie der Umwelt sind jedoch aufgrund der Auslegung der Anlage begrenzt.
» Betriebsstörung, » Zwischenfall
V
Vollschutzgerät » Röntgeneinrichtung für nichtmedizinische Zwecke, die den Vorschriften der Anlage 2 Nr. 3 (Vollschutzgeräte) » RöV entspricht.
Vorkommnisse;
besondere
Ereignisse, im Zusammenhang mit radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung (StrlSchV, RöV), die von den Landesbehörden der zuständigen Bundesbehörde gemeldet werden müssen; insbesondere:
  • schwere Körperverletzung oder Tod von Personen
  • erhebliche Strahlenexposition von Personen (§ 42 StrlSchV)
  • erhebliche Kontamination von Personen oder Bereichen
  • erhebliche Kontamination von Personen oder Bereichen
  • Verlust oder Diebstahl radioaktiver Stoffe (§ 71 StrlSchV)
  • Fund radioaktiver Stoffe (§ 71 StrlSchV)
  • Mängel oder Versagen sicherheitstechnisch bedeutsamer Funktionen oder Vorrichtungen
  • Emissionen radioaktiver Stoffe oberhalb zulässiger Werte
  • Einwirkungen von außen (z. B. Brand)
(RdSchr. d. BMI v. 14.12.1981 - RS II 3 - 515 209/ 1)
Vorsorge ,
arbeitsmedizinische
Ärztliche Untersuchung, gesundheitliche Beurteilung und Beratung einer beruflich strahlenexponierten » Person durch einen ermächtigten Arzt (nach § 60, 63, 64 StrlSchV bzw. § 37 und 40 RöV).
W
Weichteilgewebe
ICRU
Das sogenannte ICRU-Weichteilgewebe (» ICRU), das z.B. bei der Berechnung der Äquivalentdosis verwendet wird, hat die Dichte 1 g/cm3 und folgende relative Massenanteile:
76,2 % Sauerstoff, 11,1 % Kohlenstoff, 10,1 % Wasserstoff, 2,6 % Stickstoff
Das Material hat dem menschlichen Weichteilgewebe vergleichbare Absorptions- und Streueigenschaften für ionisierende Strahlung.
X
X-Ray siehe » Röntgenstrahlung
Y
Z
Zerfall, radioaktiver siehe » Radioaktivität
Zusatz radioaktiver Stoffe Zweckgerichteter Zusatz von Radionukliden zu Stoffen zur Erzeugung besonderer Eigenschaften, wenn
  • der Zusatz künstlich erzeugter Radionuklide zu Stoffen dazu führt, dass die spezifische Aktivität im Produkt 500 Mikrobecquerel je Gramm überschreitet, oder
  • der Zusatz natürlich vorkommender Radionuklide dazu führt, dass deren spezifische Aktivität im Produkt ein Fünftel der Freigrenzen der Anlage III Tabelle 1 Spalte 3 StrlSchV überschreitet.
Es ist unerheblich, ob der Zusatz aufgrund der Radioaktivität oder aufgrund anderer Eigenschaften erfolgt.
Zustand,
angeregter
Zustand eines Atoms oder Kerns mit einer höheren Energie, als seinem energetischen Grundzustand entspricht. Die Überschussenergie wird häufig als elektromagnetische Strahlung abgegeben.
Zwischenfall » Störfall, der zu sicherheitstechnisch bedeutsamen Schäden an Anlagenteilen führt, die für die Sicherheit von Bedeutung sind. Es kann zu einer Freisetzung beschränkter Mengen radioaktiver Stoffe innerhalb der Anlage kommen.
Durch die Auslegung der Anlage treten weder Beeinträchtigungen von Personen außerhalb der Anlage noch Beeinträchtigungen der Umwelt auf.
siehe » Betriebsstörung, » Unfall

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Redaktionelle Anmerkungen:
Neben dem wissenschaftlichen Hintergrund des Strahlenschutzes sind Begriffsbestimmungen auf Basis des deutschen Atomrechts (AtG, StrlSchV, RöV) eine weitere Grundlage des Glossars.
Trotz sorgfältiger Recherche und Prüfung kann keine Gewähr für die im Glossar aufgelisteten Erklärungen, Definitionen, Grenzwerte etc. übernommen werden.

Bei Anregungen, Ideen und Vorschlägen zur Ergänzungen des Glossars:
 Burkhard Heuel-Fabianek


letzte Änderung 06.10.2009 | | Ausdrucken