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Fragen und Antworten zur Verlagerung der AVR-Brennelementkugeln von Jülich nach Ahaus

Das Forschungszentrum Jülich war in der Vergangenheit als ehemalige Kernforschungsanlage an der Technologienentwicklung für den benachbarten Hochtemperaturreaktor der Arbeitsgemeinschaft Versuchsreaktor GmbH (AVR) beteiligt.

Der AVR wurde 1988 abgeschaltet. Der Rückbau erfolgt in Eigenregie durch die AVR GmbH. Das Forschungszentrum unterstützt den Rückbau durch Übernahme des Reaktorbehälters sowie durch Übernahme und fachgerechte Entsorgung aller radioaktiven Abfälle. Zudem sind die AVR-Brennelemente in einem Zwischenlager des Forschungszentrums gelagert.

Das Forschungszentrum Jülich hat die Entsorgungsverantwortung für die AVR-Brennelemente auf Wunsch der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Nordrhein-Westfalen im Jahr 2003 übernommen. Damit leistet es einen Beitrag zur geordneten Entsorgung der AVR-Brennelemente, obwohl es zu keinem Zeitpunkt Gesellschafter der AVR GmbH oder ansonsten verantwortlich für den Betrieb des AVR-Reaktors gewesen ist.

Das Forschungszentrum steht in der Verantwortung, dass die radioaktiven Abfälle in seiner Obhut fachgerecht und gesetzeskonform gelagert und entsorgt werden. Der Schutz der Mitarbeiter, der Bevölkerung und der Umwelt hat dabei oberste Priorität.

1. Welche und wie viele Kugeln sind es?

Es handelt sich um 288 161 Kugeln die Brennstoff enthalten, plus 124 brennstofffreie Graphitkugeln aus dem Hochtemperaturreaktor der Arbeitsgemeinschaft Versuchsreaktor GmbH (AVR). Dieser wurde von 1967 bis 1988 in der Nachbarschaft des Forschungszentrums Jülich betrieben. In dieser Zeit diente er der Weiterentwicklung des gasgekühlten Hochtemperaturreaktors.

Alle Kugeln sind intakt: Bruchstücke sind nicht enthalten.

2. Wie sind die Kugeln aufgebaut?

Die Kugeln haben einen Durchmesser von ca. 6 cm (ca. Tennisballgröße)
und bestehen aus Grafitkeramik. Im Innern der Kugeln befindet sich der
Kernbrennstoff, verteilt in etwa 20 000 kleinen Kügelchen (Partikeln,
engl.: particles – siehe Foto). Der äußere Bereich von etwa 5 – 10 mm ist
brennstofffrei.

Brennelementkugeln des Hochtemperaturreaktors. In der aufgeschnittenen Kugel ist die Innenzone mit den Brennstoffpartikeln erkennbar. Brennelementkugeln des Hochtemperaturreaktors. In der aufgeschnittenen Kugel ist die Innenzone mit den Brennstoffpartikeln erkennbar.

3. Woraus besteht ihr Inhalt?

Im AVR-Reaktor wurden während der 20jährigen Betriebszeit unterschiedliche Brennelemente getestet, die auch unterschiedliche Anreicherungen hatten. In den ersten Jahren wurden ausschließlich Brennelemente mit hoch angereichertem Uran, so genannte HEU-BE, eingesetzt, später dann auch Brennelemente mit niedrigeren Anreicherungen, so genannte LEU-BE. Der Anreicherungsgrad bei den HEU-BE lag über 90%, bei den LEU-BE schwankte er zwischen 15% und 25%. Die HEU-BE wurden im Reaktor relativ hoch abgebrannt, der Abbrand der LEU-BE schwankt relativ stark, was auf unterschiedliche Betriebs- und Einsatzzeiten im Core zurückzuführen ist.

Die Brennstoffpartikel bestehen aus spaltbarem Uran (U-235) sowie dem nicht spaltbaren U-238. Ein Teil der Partikel enthält Thorium (Th-232) statt U-238. Im Laufe der Jahre waren in dem Reaktor zur Brennelemententwicklung unterschiedliche Brennelemente getestet worden. Die Partikel sind mit Siliziumcarbid beschichtet ("coated particles"), um die Spaltprodukte zurückzuhalten. Da alle Brennelementkugeln (unterschiedlich lange) im Reaktor waren, enthalten sie – neben unverbrauchtem Kernbrennstoff – u.a. Plutonium (Pu-239, entstanden aus U-238) und Uran-233 (entstanden aus Th-232) sowie die Spaltprodukte.

4. Sind die Kugeln gefährlich, und – wenn ja – warum?

Spaltprodukte aus der Kernspaltung sind instabil und daher radioaktiv; sie senden ionisierende Strahlung aus (Alpha-, Beta- oder Gammastrahlung). Diese Strahlung ist – je nach Spaltprodukt – unterschiedlich energiereich und hat unterschiedliche Reichweiten. Die Strahlung, die von den Kugeln ausgeht, ist sehr hoch und damit sehr gefährlich. Die Kugeln müssen daher besonders verpackt und gelagert werden, um den Schutz von Mensch und Umwelt zu gewährleisten. Aufgrund ihres relativ hohen Abbrands sind die AVR-BE nicht atombombenfähig.

Die AVR-Brennelemente selbst bestehen im Wesentlichen aus dem Matrixmaterial Pyrokohlenstoff, das unter normalen Bedingungen nicht brennbar ist. Dies wurde bei Brandversuchen mit Kerosin nachgewiesen, wobei selbst nach einer Branddauer von mehr als einer halben Stunde keine der Grafitkugeln gezündet hatte. Vielmehr sind die Flammen nach dem vollständigen Abbrennen des Kerosins selbständig erloschen. Der maximale Gewichtsverlust der Grafitkugeln lag deutlich unterhalb von einem Prozent.

5. Worin unterscheiden sich die CASTOREN in Jülich von denen zuletzt häufig in den Medien gezeigten in Gorleben?

Es handelt sich bei den Behältern in Jülich um den Typ CASTOR®THTR/AVR. Diese Behälter sind wesentlich kleiner als CASTOR-Behälter für Brennelemente aus kommerziellen Kernkraftwerken, die aus den Medien bekannt sind (nur etwa ein Drittel des Volumens).

Der Castor vom Typ THTR/AVR ist ca. 2.70 m lang und besteht aus Sphäroguss; das ist Gusseisen mit Kugelgrafit. Jeder Behälter wiegt beladen etwa 27 t, in Transportkonfiguration etwa 32 t. Er kann daher nur mit dem Hallenkran und speziellen Fahrzeugen bewegt oder transportiert werden.

Die zuletzt aus den Medien bekannten CASTOREN, die nach Gorleben transportiert wurden, sind vom Typ CASTOR®V. Diese sind etwa 6 m lang und haben einen Durchmesser von rund 2,50 m. Im beladenen Zustand haben diese Behälter eine Masse von bis zu 117 Tonnen.

BehälterBlick ins Zwischenlager Ahaus. Im Vordergrund zu sehen, sechs CASTOREN vom Typ V. Im Hintergrund – gestapelt – je zwei CASTOREN vom Typ THTR/AVR.
Quelle: Forschungszentrum Jülich

Zum Transport, zur Lagerung und zum Strahlenschutz sind die Brennelementkugeln in 152 Spezialbehältern verpackt. Es handelt sich um Behälter vom Typ CASTOR®THTR/AVR. Der CASTOR ist ein Transport- und Lagerbehälter für radioaktives Material. Behälter dieses Typs sind wesentlich kleiner als CASTOR-Behälter für Brennelemente aus kommerziellen Kernkraftwerken, die aus den Medien bekannt sind (nur etwa ein Drittel des Volumens). Sie sind weitgehend identisch mit den schon in Ahaus lagernden 305 Behältern mit Brennelementkugeln aus dem THTR-300 in Hamm-Uentrop. Jeder der Jülicher Behälter enthält zwei Brennelementkannen mit jeweils etwa 950 Brennelementkugeln, d.h. insgesamt maximal 1900 Brennelementkugeln pro Behälter.


6. Wie sicher sind die Behälter?

Bei dem Behälter handelt es sich um einen Transport- und Lagerbehälter mit einer Typ B(U)-Zulassung, d.h. er ist zugelassen für den Transport und die Lagerung von bestrahlten Kernbrennstoffen. Um eine entsprechende Zulassung für den Behälter von der Genehmigungsbehörde, dem Bundesamt für Strahlenschutz, zu erhalten, sind im Zulassungsverfahren für den Behälter eine Vielzahl von Anforderungen zu erfüllen und nachzuweisen, die sich aus dem internationalen Transportrecht bzw. den Transportregularien der International Atomic Energy Agency (IAEA) ableiten. Dazu gehören Auslegungsnachweise und Tests für die Stabilität und den sicheren Einschluss des Inventars, die gesicherte Wärmeabfuhr, die Kritikalitätssicherheit (d.h. Schutz gegen Kettenreaktion) und eine ausreichende Abschirmung auch unter extremen Unfallbedingungen. Die entsprechenden Nachweise und Tests für den CASTOR wurden erfolgreich erbracht und die Zulassung erteilt.

Die CASTOR-Behälter, in denen die AVR-Brennelemente gelagert werden, sind für wesentlich höhere Aktivitäten ausgelegt. Die Entwicklung eines eigenen CASTOR-Behälters für niedrigere Aktivitäten wäre wegen der notwendigen Prüf- und Genehmigungsverfahren aber sehr viel aufwändiger gewesen. 

Die Behälter gewährleisten daher bei Transport und Lagerung den Schutz des Personals, der Bevölkerung und der Umwelt vor dem radioaktiven Inventar und der davon ausgehenden Strahlung.

Die Brennelemente entwickeln Wärme; diese ist aber relativ gering und wird über die Behälterwand und von dort über die Raumluft abgegeben. Die Oberflächentemperatur der Behälter liegt normalerweise unter 30 °C.

Links zu Internetseiten:

http://www.gns.de/language=de/2036/behaelter

http://www.bfs.de/de/transport

7. Wie viel Strahlung tritt außerhalb der Behälter auf?

Die Behälter halten die radioaktiven Stoffe sicher zurück und schirmen die Strahlung fast völlig ab. Die mittlere Dosisleistung (das ist eine Maßeinheit für die Aufnahme ionisierender Strahlung pro Zeiteinheit) beträgt in 1 m Abstand nur etwa 1 Mikro-Sievert pro Stunde (μSv/h). Zum Vergleich: Die Dosis bei einem Kurzstreckenflug beträgt ca. 20 μSv, bei einem Langstreckenflug ca. 100 μSv, bei einer einzigen Röntgenaufnahme im Beckenbereich ca. 1500 bis 1800 μSv. Die mittlere jährliche Strahlendosis für alle Einwohner aus natürlichen Quellen beträgt durchschnittlich ca. 2100 μSv. Hinzu kommt noch die anthropogene (künstlich erzeugte) Strahlenbelastung durch die medizinische Anwendung radioaktiver Stoffe und ionisierender Strahlung. Dieser Anteil wird im Mittel mit 1900 µSv pro Jahr abgeschätzt, zusammen also etwa 4000 μSv pro Jahr.

Alle gesetzlichen Grenzwerte werden nicht nur sicher eingehalten, sondern weit unterschritten. Das Lager mit den Castoren kann ohne Gesundheitsgefährdung betreten werden.

9. Sind die Behälter zur Endlagerung zugelassen?

Vor dem Hintergrund, dass es bis dato noch kein genehmigtes und annahmebereites Endlager für bestrahlte Kernbrennstoffe in Deutschland gibt, existiert mangels Vorgaben und Annahmebedingungen auch noch kein Behälter mit einer entsprechenden Endlagerzulassung. Dies trifft natürlich auf alle heute in Deutschland existierenden Behälter mit bestrahlten Kernrennstoffen zu, nicht zuletzt auch auf die in Ahaus schon befindlichen 305 CASTOR THTR/AVR-Behälter mit den THTR-Brennelementen. Es ist also völlig offen, in welcher Konfiguration die Brennelemente ins Endlager kommen bzw. ob ein Umpacken notwendig sein wird oder nicht.

10. Wie werden die Behälter strahlenschutzüberwacht?

Die aktuellen Dosisleistungen werden gemessen und protokolliert. Die Dichtheit der Behälter wird dauerhaft überwacht. Dazu sind die Behälter an ein spezielles Behälterüberwachungssystem angeschlossen.

11. Wo lagern diese Behälter derzeit?

Zwischenlager für Spezialbehälter von Brennelementkugeln. Forschungszentrum Jülich.Blick in das Behälterlager im Forschungszentrum Jülich

Die Brennelementkugeln aus dem AVR befinden sich derzeit in einem Zwischenlager auf dem Gelände des Forschungszentrums Jülich. Das Lager ist gemäß § 6 Atomgesetz befristet bis zum 30. Juni 2013 genehmigt.

12. Könnten Kugeln oder Behälter entwendet werden?

Ein unbefugter, ungenehmigter Abtransport von Behältern oder Diebstahl von Kugeln ist aufgrund der Bewachung, baulicher Barrieren und des Gewichts der Behälter nicht möglich.

Das derzeitige Zwischenlager für die AVR-Brennelementkugeln wird Tag und Nacht bewacht. Dadurch würde schon das Betreten des Lagers registriert und gemeldet. Ebenso ist es unmöglich, die Behälter unbemerkt zu öffnen. Dazu müssten mit verschiedenen Werkzeugen die Verschraubungen von insgesamt drei Deckeln gelöst und die Deckel abgehoben werden. Einer der drei Deckel wiegt allein etwa 1,5 t. Der dazu nötige Hallenkran ist über mehrere Schutzvorrichtungen gegen unbefugte Benutzung gesperrt.

Beladene Castoren dürfen nur unter besonderen Schutzvorrichtungen geöffnet werden. Das Öffnen ohne diese Schutzvorrichtungen wäre für einen möglichen Täter lebensgefährlich.

13. Wer ist die Genehmigungsbehörde für das Lager?

Genehmigungsbehörde für das AVR-Behälterlager Jülich ist - ebenso wie für das Zwischenlager Ahaus - das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), atomrechtliche Aufsichtsbehörde ist das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Wohnen, Bauen und Verkehr des Landes NRW.

14. Kann die Genehmigung verlängert werden?

Die Genehmigungsbehörde hatte erklärt, dass sie die bestehende Genehmigung für das derzeitige Jülicher Lager nicht längerfristig oder sogar zeitlich unbegrenzt verlängern wird. Sicher ist, dass im Falle einer längerfristigen Lagerung in Jülich ein Neubau erforderlich würde.

Der Aufsichtsrat hat sich auf seiner Sitzung am 16. Mai 2012 mit dieser Thematik befasst und folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Der Aufsichtsrat hat beschlossen, den seit 2010 ruhend gestellten Antrag auf Verlängerung der Aufbewahrungsgenehmigung nach §6 Atomgesetz für das AVR-Behälterlager am Standort Jülich um drei Jahre – bis zum 30.06.2016 – wieder aufzunehmen.

    Die Wiederaufnahme ist notwendig, um einen genehmigungslosen Zustand zu verhindern. Ein solcher genehmigungsloser Zustand droht, da der geplante Transport der AVR-Brennelemente ins Zwischenlager Ahaus nicht - wie ursprünglich vorgesehen - bis zum 30.6.2013 abgeschlossen werden kann. Ursache sind nicht abzusehende Verzögerungen im Genehmigungsverfahren für die Einlagerung der Brennelemente in Ahaus.

  2. Der Aufsichtsrat hat beschlossen, die rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten eines Neubaus eines Zwischenlagers in Jülich auf der Grundlage eines entsprechenden Konzepts vorbereitend eine Umweltverträglichkeitsuntersuchung als Grundlage für eine Umweltverträglichkeitsprüfung zu veranlassen.

    Im Falle eines Neubaus ist eine Umweltverträglichkeitsuntersuchung als Grundlage für eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) notwendig, da das Gelände des Forschungszentrums von Natur- und Landschaftsschutzgebieten umgeben ist. Eine UVP umfasst die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen eines Vorhabens auf Mensch und Umwelt.

Die Beschlüsse nehmen die Entscheidung zum künftigen Verbleib der Brennelemente nicht vorweg. Hierüber werden die Gespräche auf politischer Ebene zwischen den Gesellschaftern Bund und Land NRW fortgesetzt.

15. Ist das derzeitige Lager denn nicht sicher?

Die Sicherheit des AVR-Behälterlagers in Jülich wurde 1993 im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach Atomgesetz nachgewiesen. Dieser Nachweis erfolgte nach dem Stand von Wissenschaft und Technik zum Zeitpunkt der Genehmigung. Der Stand von Wissenschaft und Technik unterliegt ständigen Veränderungen. Heute ist er ein anderer als 1993. Gleichwohl entspricht das AVR-Behälterlager in Jülich grundsätzlich den gesetzlichen Sicherheitsanforderungen. Dies wurde dem Forschungszentrum zuletzt mit der 2. Änderungsgenehmigung ET 3.1-2.4 vom 7. Juli 2005 von der Genehmigungsbehörde, dem Bundesamt für Strahlenschutz, bestätigt. Zwecks Anpassung an gestiegene Sicherheitsanforderungen wurden in diesem Zusammenhang erhebliche Investitionen vorgenommen. Das Gebäude ist daher in einem sehr guten Zustand.

Der Unterschied zwischen „Stand der Technik“ und „gesetzliche Sicherheitsanforderungen“ lässt sich am besten am Beispiel eines Autos erklären. Alle Autos entsprechen bei ihrer Herstellung dem Stand der Technik. Dieser wird aber ständig weiter entwickelt. Autos, die fünf oder mehr Jahre alt sind, sind zwar nicht mehr Stand der Technik, aber trotzdem noch sicher. Würden die Regeln des Atomgesetzes auf die Straßenverkehrszulassungsordnung übertragen, müsste jeder Pkw bei der regelmäßigen Hauptuntersuchung auf den neuesten Stand aufgerüstet werden.

16. Warum Verlagerung nach Ahaus?

Ein Transport der AVR-Brennelemente ins Zwischenlager Ahaus ist nach Auffassung des Forschungszentrums Jülich die mit Abstand realistischste Option, eine sichere und gesetzeskonforme Lagerung auch nach dem 30.6.2013 zu gewährleisten. Zu diesem Termin endet die Genehmigung für das Zwischenlager des Forschungszentrums.

Der Bau eines neuen Zwischenlagers in Jülich würde Investitionen von mindestens 40 Millionen Euro erfordern. Außerdem müsste dieses Lager für mehrere Jahrzehnte mit einem hohen Personal- und Kostenaufwand betrieben, verwaltet und bewacht werden, bis die Brennelemente an ein Endlager abgegeben werden können. Die Kosten für Betrieb und Personal würden in dieser Zeit etwa 180 Millionen Euro betragen. Auch diese Steuergelder gingen damit der Forschung verloren.

Erfahrungsgemäß würde ein Genehmigungsverfahren für einen Neubau etwa sieben bis elf Jahre dauern. Weitere Jahre vergingen für den Bau und die Genehmigung zur Inbetriebnahme. Dieses wäre bis zum Auslaufen der Genehmigung für das bestehende Lager, also bis Juni 2013, auf gar keinen Fall möglich.

In Ahaus besteht ein Zwischenlager, das hohe Sicherheitsstandards erfüllt und darüber hinaus große freie Kapazitäten aufweist. Es ist etwa zur gleichen Zeit gebaut worden wie das Jülicher Lager, allerdings für eine wesentlich höhere Menge bestrahlter Kernbrennstoffe und für eine mehr als doppelt so lange Zwischenlager- und Betriebsdauer, bis zum Jahr 2036. Deshalb sind die Lager trotz des etwa gleichen Alters nicht vergleichbar.

Die Zusammenführung aller Kugelbrennelemente im Zwischenlager Ahaus ist unter dem Gesichtspunkt der Sicherheit eine Steigerung. Unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten bietet sie eine jährliche Ersparnis von Steuergeldern in mehrfacher Millionenhöhe.

Der Aufsichtsrat des Forschungszentrums Jülich hat in seiner Sitzung am 18. November 2008 die Verlagerung nach Ahaus beschlossen und den Vorstand damit beauftragt. Im Aufsichtsrat sind die beiden Gesellschafter des Forschungszentrums, der Bund und das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten. An diesen Beschluss ist der Vorstand des Forschungszentrums gebunden. Eventuell geänderte Vorgaben des Aufsichtsrates müssten eine gesetzeskonforme Lösung bis Ende Juni 2013 ermöglichen.

17. Können defekte Behälter in Ahaus repariert werden oder müssten sie erneut zwecks Reparatur transportiert werden?

In Ahaus können und dürfen nahezu alle denkbaren Reparaturen durchgeführt werden. Nur bei einer Undichtigkeit der Primärdeckeldichtung ist ein Austausch der Dichtung in Ahaus nicht möglich. In diesem Fall ist eine Reparatur durch Austausch der Dichtung in einer entsprechend genehmigten und ausgestatteten externen kerntechnischen Einrichtung möglich. Als zweite Reparaturmöglichkeit ist das Aufschweißen eines speziell dafür zugelassenen Deckels vorgesehen. Die Arbeiten zum Aufschweißen eines solchen Deckels (Fügedeckel) können und dürfen in Ahaus durchgeführt werden.

18. Könnten die Kugeln in der gleichen Halle gelagert werden wie der AVR-Behälter?

Der Reaktorbehälter zählt zu den „sonstigen radioaktiven Stoffen“, für die § 7 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) gilt. Zwar sind auch die Anforderungen an Stabilität und Sicherheit von Gebäuden nach StrlSchV sehr hoch. Die Anforderungen an die spätere Bewachung sind aber geringer als bei Brennelementen. Diese enthalten nämlich Kernbrennstoff, für den das Atomgesetz greift. Für deren Handhabung und Lagerung gelten sehr viel strengere Auflagen, unter anderem hinsichtlich deren Bewachung und Überwachung durch die Internationale Atomenergieorganisation (IAEO). Hätte man für Reaktorbehälter und CASTOR-Behälter ein gemeinsames Gebäude errichtet, hätten die hohen Auflagen für die Sicherung die Kosten für die Lagerung des Reaktorbehälters unangemessen in die Höhe getrieben. Die spätere Zerlegung des Reaktorbehälters würde dadurch erheblich erschwert. Es ist außerdem sehr fraglich, ob ein solches gemeinsames Lager genehmigt würde.

19. Widerspricht die Verlagerung dem Konzept der dezentralen Zwischenlager?

Das Zwischenlager Ahaus war seinerzeit gebaut worden, um die Brennelemente der deutschen Kernkraftwerke zentral aufzunehmen. Danach gab es aber einen politischen Sinneswandel. Brennelemente müssen seitdem am jeweiligen Kernkraftwerk zwischengelagert werden. Dieses Konzept gilt aber nur für im Betrieb befindliche kommerzielle Kernkraftwerke, nicht aber für bereits stillgelegte Anlagen und auch nicht für die Forschungs- und Versuchsreaktoren, zu denen der AVR zählt.

20. Wie sollen die Behälter nach Ahaus transportiert werden?

Die erforderlichen Transporte finden innerhalb Nordrhein-Westfalens statt. Das Forschungszentrum Jülich und das Zwischenlager Ahaus verfügen jeweils über einen eigenen Bahnanschluss. Die Behälter können daher grundsätzlich mit der Bahn oder mit Lkw transportiert werden. Nach eingehender Prüfung bevorzugt das Forschungszentrum Jülich den Transport per Lkw. Der Transport über die Straße bietet die größtmögliche Flexibilität bei der technischen Umsetzung des Transportvorhabens. Die Durchführung der Transporte kann auf der Straße durch den parallelen Einsatz mehrerer Lkw deutlich effizienter und zeitsparender gestaltet werden als bei einem Schienentransport. Sollte es zu einem Transport über die Straße kommen, stehen mindestens sechs Transportgestelle mit den entsprechenden Zugmaschinen zur Verfügung. So ist gewährleistet, dass die Transporte bei Erteilung einer Transportgenehmigung bis zum 30.Juni 2013 abgeschlossen werden können. Die Gesellschaft für Nuklear-Service GmbH (GNS) in Essen wurde mit der Organisation der Transporte beauftragt.

21. Wer erteilt die Genehmigung für den Transport?

Für den Transport muss beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) eine Genehmigung beantragt und erwirkt werden. Der beantragte Transport wird daher auch vom BfS geprüft. Eine Beförderungsgenehmigung erteilt die Behörde erst nach positiver Prüfung aller eingereichten Unterlagen und bei Vorliegen eines Prüfzeugnisses der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) für die Transportbehälter.

22. Ist die Sicherheit der Transporte gewährleistet?

Die Transporte unterliegen strengen Vorschriften: So sind die Behälter nach den Transportregularien der Internationalen Atomenergieorganisation (IAEA) zugelassen und halten selbst extremen Unfallszenarien stand, die in der Realität nicht vorkommen dürften. 1999 wurde dies bei einem Großversuch der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) demonstriert: Ein mit flüssigem Propan befüllter Eisenbahnkesselwagen wurde durch ein Feuer so lange erhitzt, bis er explodierte. Teile prallten auf den CASTOR, der direkt neben dem Eisenbahnkesselwagen positioniert war. Der CASTOR überschlug sich und bohrte sich 10 m entfernt in das Erdreich - im Wesentlichen unbeschädigt und dicht! Radioaktive Stoffe  wären somit nicht ausgetreten. Behälter dieses Typs werden auch für den Transport und die Zwischenlagerung der AVR-Brennelemente eingesetzt.

Brandversuch 1Ein CASTOR-Behälter vor einem Belastungstest der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung.
Quelle: GNS

Brandversuch 2 Ein CASTOR-Behälter nach einem Belastungstest der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung. Nach der Explosion des Flüssiggaskessels bohrte sich der CASTOR tief in die Erde, blieb aber im Wesentlichen unbeschädigt.
Quelle: GNS

Link zu GNS-Videos diverser Behältertests

23. Wie hoch ist die Strahlenbelastung beim Transport?

Die mittlere Dosisleistung eines CASTOR-Behälters beträgt - wie unter Punkt 7 beschrieben - in 1 m Abstand nur etwa 1 μSv/h. Daher werden die Grenzwerte für den Transport in allen Fällen nur zu etwa 1 Prozent ausgeschöpft. Beim Transport braucht also niemand - weder Transportpersonal noch Passanten - eine erhöhte Strahlenbelastung zu befürchten.

24. Hat es jemals solche Transporte gegeben oder ist das Neuland?

Transporte von bestrahlten (das ist der Fachbegriff für gebrauchte) Brennelementen sind weltweit und auch in Deutschland Stand der Technik. Auch der Transport kugelförmiger Brennelemente ist nicht neu: Die Kugelbrennelemente des Thorium-Hochtemperaturreaktors in Hamm-Uentrop wurden in den 90er-Jahren nach Ahaus transportiert, und zwar in insgesamt 305 Behältern, die sogar baugleich mit den Behältern sind, in denen sich die AVR-Brennelemente befinden.

25. Sind Vorsorgemaßnahmen der Kommunen erforderlich?

Vorsorgemaßnahmen von Seiten der Stadt Jülich, der Feuerwehr oder anderer kommunaler Einrichtungen sind nicht erforderlich. Das gilt auch für alle anderen Kommunen entlang der Transportstrecke.

26. Gibt es schon einen Terminplan für eine Verlagerung?

Nein, einen festgelegten Terminplan gibt es nicht und kann es derzeit auch noch nicht geben. Wie in jedem großen und komplexen Projekt gibt es allerdings Plausibilitätsüberlegungen, ob alle Prozessschritte für eine Verlagerung nach Ahaus rechtzeitig, d.h. bis zum 30. Juni 2013, getan werden können. Das gehört zu einer verantwortlichen Planung. Dass solche internen Planungsüberlegungen nicht den Charakter eines Terminplans haben können, sieht man schon daran, dass zweimal im Gesamtprozess vom Bundesamt für Strahlenschutz Genehmigungen erteilt werden müssen: für die künftige Zwischenlagerung in Ahaus und für den Transport dorthin. Beide Genehmigungen sind zwar bereits beantragt. Wann und wie die Genehmigungsbehörde entscheidet, liegt allein in ihrer Hand.

27. Werden weitere radioaktive Abfälle des Forschungszentrums nach Ahaus transportiert?

Sonstige radioaktive Abfälle (schwach- und mittelaktive) des Forschungszentrums und der AVR GmbH befinden sich in Zwischenlagern, die nach § 7 der Strahlenschutzverordnung genehmigt sind. Sobald das genehmigte Endlager Schachtanlage Konrad annahmebereit ist, soll zügig mit der Abgabe dorthin begonnen werden. Transporte dieser Abfälle des Forschungszentrums und der AVR GmbH nach Ahaus sind nicht geplant.

28. Wurden AVR-Brennelemente in die Schachtanlage Asse gebracht?

Das Forschungszentrum Jülich hat keine abgebrannten Brennelementkugeln aus dem AVR-Leistungsbetrieb an die Asse abgegeben.

Das Forschungszentrum Jülich hat in den Jahren 1968 bis 1978 insgesamt 13.325 Gebinde mit schwach- und mittelradioaktiven Abfällen an die Asse abgegeben. Dabei handelte es sich um 13.324 Fässer und eine Co-60-Quelle.

Bei den radioaktiven Abfällen handelt es sich um schwach- und mittelradioaktive Abfälle, die in den 60er und 70er Jahren

  • in der damaligen Kernforschungsanlage Jülich im Rahmen von Forschungs- und Entwicklungsarbeiten angefallen sind,
  • auf Grund vertraglicher Verpflichtungen von Anliegerfirmen des Forschungszentrums, z.B. Betriebsabfälle der AVR GmbH, sowie
  • von der Landessammelstelle des Landes Nordrhein-Westfalen stammen.

Die einzulagernden radioaktiven Abfälle wurden vor Anlieferung bei der zuständigen Gesellschaft für Strahlen- und Umweltforschung mbH, Betriebsabteilung für Tiefenlagerung, angemeldet. Erst nach deren Zustimmung wurden sie angeliefert und wurde die Einlagerung vorgenommen.

Bei den 13.324 Fässern mit radioaktiven Abfällen handelte es sich um 13.108 Stück 200-l-Fässer und 216 Stück 400 l-Fässer. Davon wurden 474 Fässer und die Co-Quelle jeweils in einer so genannten verlorenen Betonabschirmung eingelagert. Bei diesen verlorenen Betonabschirmungen handelt es sich um Behälter mit dicken Wänden aus inaktivem Beton, der die Strahlung wirkungsvoll abschirmt.

Zu den eingelagerten Gebinden gehören auch 8 Fässer mit Kernbrennstoffen, die in E1-Abschirmbehältern angeliefert wurden. Bei diesen Abschirmbehältern handelt es sich um Transportbehälter mit dicken Wänden aus Stahl, die die Strahlung besonders wirkungsvoll abschirmen. In zwei dieser acht Fässer befinden sich auch AVR-Brennelemente / Brennelementkugeln, die zuvor zu Testzwecken in einem Forschungsreaktor, also nicht im AVR, bestrahlt und anschließend im Rahmen von Forschungsarbeiten untersucht wurden. In keinem dieser Gebinde sind AVR-Brennelemente enthalten, die im AVR-Reaktor eingesetzt wurden. Das Material in diesen einzelnen Gebinden stammt nicht aus dem "AVR-Leistungsbetrieb". Bei der Ablieferung betrug die mittlere Aktivität der Fässer zwischen 90 und 220 Ci (ca. 16,5 TBq/m³ und 41 TBq/m³).

Radioaktive Abfälle werden in Abhängigkeit von der Radioaktivität (a) vielfach in schwachradioaktiv (a <0,1 TBq/m³), mittelradioaktiv (0,1 < a < 1000 TBq/m³) und hochradioaktiv (a>1000 TBq/m³) eingestuft. Beim größten Teil der an die Schachtanlage abgelieferten radioaktiven Abfälle handelte es sich um schwach radioaktive Abfälle, allerdings wurden auch mittelradioaktive abgeliefert, darunter auch die oben genannten acht Fässer mit Kernbrennstoffen.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die damalige Kernforschungsanlage Jülich in den Jahren 1968 bis 1978 insgesamt 13.325 Gebinde mit schwach- und mittelradioaktiven Abfällen an die Asse abgegeben hat, darunter 8 in E1-Abschirmbehältern angelieferte Gebinde (200 l Fässer), die Kernbrennstoffe enthielten, u.a. auch Testbrennelemente und Brennelementkugeln, die zu Forschungszwecken neutronenbestrahlt wurden. Außerdem sind auch sogenannte Grafit- und Absorberkugeln in Fässern an die Schachtanlage Asse abgegeben worden. Bei diesen Grafit- und Absorberkugeln handelt es sich um Kugeln, die keinen Kernbrennstoff enthalten.

Alles, was das Forschungszentrum an die Asse abgegeben hat, war angemeldet und genehmigt. Alle Angaben liegen dem Bundesamt für Strahlenschutz und dem Untersuchungsausschuss des Niedersächsischen Landtags vor.

8. Über welche Zulassungen verfügen die Castoren?

Die Jülicher Castoren haben einen Dichtigkeitsnachweis für 40 Jahre. Für eine anschließende Nutzung ist ein neuer Dichtigkeitsnachweis zu erbringen. Da mit der Einlagerung der Behälter mit den AVR-Brennelementen in Jülich im Jahr 1993 begonnen wurde, bedeutet dies, dass im Jahr 2033 für die ersten Behälter ein solcher Dichtigkeitsnachweis neu zu erbringen ist.

Auf 20 Jahre begrenzt ist lediglich die atomrechtliche Genehmigung zur Aufbewahrung der Behälter im Zwischenlager in Jülich, die 1993 erteilt wurde und am 30.6.2013 ausläuft. Auf die Dichtheit der Behälter hat dies jedoch keine Auswirkungen. Dies hat die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zuletzt im Jahr 2003 in einem Gutachten bestätigt.

Daneben verfügen die Behälter über eine verkehrsrechtliche Zulassung für den Transport. Die Zulassungen selbst werden vom Bundesamt für Strahlenschutz grundsätzlich nur befristet erteilt. Anschließend muss jeweils eine Zulassungsverlängerung beantragt werden, um die Behälter weiter als Transportbehälter nutzen zu können. Bei Behältern, die überwiegend zur Zwischenlagerung eingesetzt werden, kann die Zulassung für einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren erteilt werden. Im Falle der in Jülich lagernden Castorbehälter wurde diese Behälterzulassung zuletzt im Jahre 2007 für 10 Jahre bis 2017 erteilt.


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