Rechtskonformes und redliches Handeln ist für das Forschungszentrum Jülich (FZJ) selbstverständlich. Nur so kann es langfristig erfolgreich sein. Deshalb wird allen Hinweisen auf Straftaten, Ordnungswidrigkeiten sowie schweren internen Regelverletzungen gegen das FZJ (Compliance-Verstöße) konsequent nachgegangen.
Zu diesem Zweck hat das FZJ ein digitales Hinweisgebersystem eingerichtet, welches auch die anonyme Meldung von Compliance-Verstößen ermöglicht und von der Compliance-Beauftragten betreut wird. Dieses System soll die etablierten, internen Anlaufstellen ergänzen und stellt eine zusätzliche Möglichkeit zur Abgabe von Hinweisen auf etwaiges Fehlverhalten dar.
Das Hinweisgebersystem wird von dem deutschen Unternehmen LegalTegrity GmbH betrieben. Es steht rund um die Uhr in den Sprachen deutsch und englisch zur Verfügung und ist von jedem internetfähigen Gerät aus zugänglich. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, über eine telefonische Hotline Hinweise abzugeben (siehe unten). Das Hinweisgebersystem kann auch von externen Personen genutzt werden, die mit dem FZJ in dienstlichem Kontakt stehen oder Regelverletzungen, die das FZJ betreffen, melden möchten.
So nutzen Sie das Hinweisgebersystem
Digitales Hinweisgebersystem
Sichere Kommunikation
Das Hinweisgebersystem ermöglicht eine durch spezielle Verschlüsselung gesicherte Kommunikation zwischen der hinweisgebenden Person und der Compliance-Beauftragten. Es ist daher unmöglich, zurückzuverfolgen, wer den Hinweis abgegeben hat. Jede Meldung wird eingehend geprüft und etwaigen Verstößen konsequent nachgegangen. Sämtliche Hinweise werden vertraulich und im Rahmen der geltenden Gesetze verarbeitet. Die eingeführte Lösung stellt dabei sicher, dass der Datenschutz und die Anonymität lückenlos gewährleistet sind.
Nutzung des Hinweisgebersystems
Das Hinweisgebersystem sollte nur genutzt werden, wenn eine Meldung im Wege der etablierten Anlaufstellen am FZJ für die betroffene Person nicht in Betracht kommt. Es muss bedacht werden, dass ein Hinweis für Dritte und ggf. auch für die meldende Person Konsequenzen haben kann. Deshalb sollte das Hinweisgebersystem nur genutzt werden, wenn die hinweisgebende Person zum Zeitpunkt der Meldung mit hinreichender Sicherheit davon ausgehen konnte, dass im beruflichen Kontext gegen bestehende Regelungen verstoßen worden ist. Wichtig ist auch, dass die Schilderung des Sachverhaltes möglichst vollständig ist und ein geäußerter Verdacht auf konkreten und nachvollziehbaren Fakten und Anhaltspunkten beruht.
Schutz der hinweisgebenden Person
Hinweisgebende Personen dürfen grundsätzlich keine Repressalien erfahren und sind vor Nachteilen aufgrund der Meldung geschützt. Nicht geschützt sind hingegen Personen, die böswillig unrichtige Informationen melden. Diese sind zum Schadensersatz verpflichtet und müssen mit arbeitsrechtlichen und strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Bitte beachten Sie auch die „Hinweise für Hinweisgeber“ von Transparency International Deutschland e. V.
Link zum Hinweisgebersystem
Wenn Sie einen Hinweis abgeben möchten, klicken Sie bitte hier.
Sie gelangen dann auf die Startseite des Hinweisgebersystems und werden im Wege eines Fragenkataloges durch das Hinweisgebersystem geführt.
Telefonische Hinweisabgabe
Die telefonische Hotline erreichen Sie von Montag bis Freitag von 9:00 bis 17:00 Uhr unter: +49 800 3800 999
Die Telefonnummer ist kostenfrei aus dem deutschen Festnetz und dem deutschen Mobilfunknetz erreichbar. Die Anrufe werden von Mitarbeitenden der LegalTegrity GmbH persönlich entgegengenommen. Diese sind spezifisch für diese Tätigkeit geschult und zur Vertraulichkeit verpflichtet. Damit wird die Anonymität der Anrufenden gewährleistet. Zum Schutz der Anonymität ist es zusätzlich sinnvoll, auf die Nennung des Namens zu verzichten und die Rufnummer zu unterdrücken.
Kontakt zur Compliance-Beauftragten
Fragen zum Hinweisgebersystem beantwortet die Compliance-Beauftragte des FZJ unter: 02461 61 2999 oder compliance@fz-juelich.de.
Direktlink auf das Hinweisgebersystem via QR-Code oder Klick auf den Button. Sie gelangen dann auf die Startseite des Hinweisgebersystems und werden im Wege eines Fragenkataloges durch das Hinweisgebersystem geführt.