Leistungen
Im INM steht eine umfangreiche Geräteausstattung für die In-vivo-Bildgebung des Gehirns zur Verfügung. In der "Imaging-Core-Facility" (INM-ICF) werden diese Geräte in einer durch das INM gemeinsam verwalteten Struktur zusammengeführt und Messzeiten in einem transparenten Verfahren an interne wie externe Nutzer vergeben.
Genauere Angaben zu den Systemkalendern sowie weitere Informationen zum Probandenscreening finden Sie auf der Intranetseite der ICF.
Nutzung & sicherheit
Nutzung von Messeinrichtungen
Die Planung und die Durchführung bzw. Unterstützung der einzelnen Messungen an den bildgebenden Geräten obliegt der ICF. Die Leiter, die eine Studie planen, müssen zunächst einen Antrag an die Messzeitkommission stellen. Ohne Genehmigung der Messzeitkommission können keine Studien begonnen werden.
Das Antragsformular (aktuelle Version 6.3) kann hier heruntergeladen werden: Messzeitantrag
Der Antrag wird zusammen mit den vollständigen Unterlagen (ausgefülltes Antragsformular, Votum der Ethikkommission, Nachweis der Wege-Unfallversicherung) an folgende E-Mailadresse geschickt:
Wenn die Genehmigung der Studie erfolgt ist, nehmen die Studienleiter Kontakt mit der ICF auf, um die Details der Studiendurchführung zu planen und die möglichen Termine abzusprechen.
Probandensicherheit
Die Probanden der Human-Messungen am MRT dürfen keine metallischen Implantate, Tattoos an kritischen Stellen etc. tragen. Gerade der 7T-Hochfeld-MR-Tomograph birgt besondere Risiken und bedarf daher einer besonders kritischen Betrachtung. Zunächst erklären die Probanden selbst, ob bei ihnen potentiell MR-kritische Operationen Implantate, Tattoos durchgeführt bzw. vorhanden sind. Im Falle eines potentiellen Risikos wurde vom INM-4 ein Formular zur „Risikoeinschätzung von Probanden mit möglichen Kontraindikationen“ (RIS-Formular) entwickelt (derzeit Version 4.0, kann hier heruntergeladen werden): RIS-Formular
Für Personen mit erheblichen zahnärztlichen Eingriffen, die auf dem 7.T-Scan gescannt werden, muss ein zusätzliches Formular bezüglich ihres Zahnstatus ausgefüllt werden, das hier zu finden ist.
Der Antrag wird zusammen mit den vollständigen Unterlagen (z.B. OP-Berichte, Nachweise über die verwendeten Materialien in Implantaten etc.) an folgende E-Mailadresse geschickt:
Die Mitarbeitenden der ICF prüfen zunächst, ob MR-kritische Punkte bei den Probanden vorhanden sind. In Zweifelsfällen werden die Experten des INM-4 dazu gezogen, die ihre Einschätzung zu den entsprechenden Fällen abgeben. Im negativen Fall wird die Studie an diesen Probanden nicht durchgeführt. Wenn keine kritischen Parameter vorhanden sind, darf der Proband gemessen werden.
Die Aufklärung der Probanden erfolgt durch die Studienleiter. Hierfür wurden Aufklärungsbögen entwickelt. Bei einigen Studien sind zusätzlich Anforderungen der Ethikkommissionen zur berücksichtigen.
Strahlenschutz
Das Strahlenschutzteam der ICF ist institutsübergreifend für den Strahlenschutz verantwortlich und steht in enger Zusammenarbeit mit dem Strahlenschutzteam des INM-5. Damit obliegt beiden Teams der Schutz der Mitarbeitenden und der Umwelt vor einer potentiell schädlichen Einwirkung von ionisierender Strahlung oder radioaktiven Stoffen.
Der Tätigkeitsbereich des Strahlenschutzteams ICF erstreckt sich auf die Kontrollbereiche in Gebäude 15.2 und 15.16 (EG, OG) und umfasst eine Vielzahl allgemeiner und spezieller Aufgaben, wie z. B. die Durchführung von Messroutinen und Kontaminationskontrollen sowie die Dosisüberwachung der Mitarbeitenden. Weitere wichtige Aufgaben sind Unterweisung und Schulung im sicheren Umgang mit radioaktiven Stoffen, Betreuung von Fremdfirmen sowie die Überwachung der Einhaltung aller gültigen Regeln. Das Team Strahlenschutz ist ferner für die Erstellung von Dokumentationen und Genehmigungsunterlagen sowie die Begleitung wiederkehrender Prüfungen zuständig.
Ansprechpartner:
Ingo Spahn (B-SSB, INM-5) Tel: 4450
Armin Kieven (ICF) Tel: 4770
Lisa Fittkow (ICF) Tel: 85893
Jan Weiss (ICF) Tel: 4770
Geräteausstattung


Datenmanagement
Im gesamten Bereich der ICF wird mit sensiblen personenbezogenen Daten umgegangen. Das beginnt bereits mit Aufnahme der personenbezogenen Daten der Probanden und Vergabe einer Patienten-ID durch die Verwaltung des INM.
Die Rohdaten der bildgebenden Geräte werden zum einen sicher und nicht manipulierbar gespeichert. Dasselbe gilt auch für die aus den Rohdaten gewonnen Bilddateien. Beide Daten können für weitere wissenschaftliche Studien verwendet bzw. weiterverarbeitet werden. Je nach Studie werden die Daten auch für medizinische Diagnostik verwendet. Die ICF besitzt einen eigenen Datenserver, in dem alle Scanner angeschlossen sind. Interne Nutzer der Daten bekommen Zugriffsrechte ausschließlich auf ihre Daten zugewiesen und können auf diese dann jederzeit zugreifen. Externe Nutzer haben keinen direkten Zugriff auf den Datenserver. Die Datenanfrage wird über einen Zwischenserver geleitet und von dort aus auf den Datenserver ICF Storage.
Die Zugriffsrechte auf die Daten der jeweiligen Studien werden durch die ICF vergeben (Herr Gruijters, t.gruijters@fz-juelich.de).