fMRT & EEG

Das Hauptziel simultaner fMRT (funktionelle Magnetresonanztomographie) und EEG (Elektroenzephalogramm) Messungen besteht darin, die hohe räumliche (fMRT) und zeitliche Auflösung (EEG) beider Bildgebungsmethoden zu kombinieren. Die EEG weist eine zeitliche Auflösung im Millisekundenbereich auf während die fMRT durch die zugrundeliegende hämodynamische Antwort, den sogenannten Blood Oxygenation Level Dependent (BOLD) Kontrast auf eine Auflösung im Sekundenbereich begrenzt ist. Andererseits ist die zeitliche Auflösung der EEG verglichen mit der fMRT bedeutend schlechter, so dass es die Kombination beider Methoden erlaubt, den Zeitverlauf und die genaue Lokalisation von Hirnaktivierungen zu beschreiben. Die simultane Aufzeichnung von elektrophysiologischen und hämodynamischen Prozessen während ein und desselben neuronalen Ereignisses gestattet die maximale Nuztung der Stärken der Methoden EEG und fMRT. Darübehinaus können Verhaltensdaten (z.B. Reaktionszeiten) erfasst werden, so dass eine multimodale Repräsentation jedes einzelnen Stimulus eines Experimentes erfolgen kann. So können z.B. kognitive Funktionen umfassend beschrieben werden. Kürzlich publizierte Arbeiten der Gruppe fokussieren u.a. auf speziell auf die Kombination von EEG und fMRT abgestimmte Analysetechniken. Laufende und zukünftige Projekte verwenden diese Analysestrategien in angrenzenden Forschungsfeldern, wie beispielsweise in pharmakologischen Studien oder Untersuchungen mit neuropsychiatrischen Patienten.

Ergebnisse einer gleichzeitigen Aufzeichnung von EEG und fMRI während einer auditorischen Stimulation mit Tönen unterschiedlicher Intensität. Oben: EEG-Rohsignal. In der Mitte, auditorisch evozierte Potenziale, die mit 4 verschiedenen Tonintensitäten ausgelöst wurden: 70, 80, 90 und 100 dB. Die Amplitude der Signale steigt mit den Schallpegeln an. Dieser Befund wird durch die fMRI-Daten gestützt, bei denen die kortikale Aktivierung mit zunehmendem Schallpegel größer ist. Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator (kostenlose Version)

Letzte Änderung: 14.02.2023