Das Forschungszentrum Jülich ist sich der Verantwortung für seine Mitarbeitenden und die Gesellschaft bewusst. In einem redlichen und kollegialen Umgang sehen wir die Voraussetzung für eine erfolgreiche und fruchtbare Zusammenarbeit. Deswegen verpflichten wir uns zu einer Compliance, die auf die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen, interner Regelungen und ethischer Grundprinzipien achtet.
Hinweisgebersystem
Als Teil unseres Selbstverständnisses bieten wir allen Mitarbeitenden des Forschungszentrums und externen Personen die Möglichkeit, über ein Hinweisgebersystem Compliance-Verstöße zu melden. ↓
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Das FZJ bekennt sich zur Achtung und Wahrung der Menschenrechte sowie zu einem verantwortungsvollen Umgang mit der Umwelt, wie es das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorsieht. ↓
Informationen zum Hinweisgebersystem
Allen Hinweisen auf Straftaten, Ordnungswidrigkeiten sowie schweren internen Regelverletzungen gegen das FZJ wird konsequent nachgegangen.
Das digitale Hinweisgebersystem ermöglicht die anonyme Meldung von Verstößen und wird von der Compliance-Beauftragten betreut. Dieses System soll die etablierten, internen Anlaufstellen ergänzen und stellt eine zusätzliche Möglichkeit zur Abgabe von Hinweisen auf etwaiges Fehlverhalten dar.
Das Hinweisgebersystem wird von dem deutschen Unternehmen LegalTegrity GmbH betrieben. Es steht rund um die Uhr in den Sprachen deutsch und englisch zur Verfügung und ist von jedem internetfähigen Gerät aus zugänglich. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, über eine telefonische Hotline Hinweise abzugeben (siehe unten). Das Hinweisgebersystem kann auch von externen Personen genutzt werden, die mit dem FZJ in dienstlichem Kontakt stehen oder Regelverletzungen, die das FZJ betreffen, melden möchten.
Dieses System kann darüber hinaus auch für Beschwerden bei Verletzungen von menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Pflichten im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) genutzt werden. Die Verfahrensordnung zum Beschwerdeverfahren gemäß § 8 LkSG finden sie hier.
Digitaler Hinweis
Wenn Sie eine Beschwerde digital abgeben möchten, klicken Sie bitte hier. Sie gelangen dann auf die Startseite des Hinweisgebersystems und werden im Wege eines Fragenkataloges durch das Hinweisgebersystem geführt.
Das Hinweisgebersystem steht rund um die Uhr in den Sprachen Deutsch und Englisch zur Verfügung und ist von jedem internetfähigen Gerät aus zugänglich. Es ermöglicht eine durch spezielle Verschlüsselung gesicherte Kommunikation zwischen der hinweisgebenden Person und dem Forschungszentrum Jülich. Sämtliche Hinweise werden vertraulich und im Rahmen der geltenden Gesetze verarbeitet. Datenschutz und Anonymität sind lückenlos gewährleistet.
Telefonischer Hinweis
Die telefonische Hotline erreichen Sie von Montag bis Freitag von 9:00 bis 17:00 Uhr unter: +49 800 3800 999
Die Telefonnummer ist kostenfrei aus dem deutschen Festnetz und dem deutschen Mobilfunknetz erreichbar. Die Anrufe werden von Mitarbeitenden der LegalTegrity GmbH persönlich entgegengenommen. Diese sind spezifisch für diese Tätigkeit geschult und zur Vertraulichkeit verpflichtet. Damit wird die Anonymität der Anrufenden gewährleistet. Zum Schutz der Anonymität ist es zusätzlich sinnvoll, die Rufnummer zu unterdrücken.
Fragen und Antworten
Wie funktioniert das System?
Das Hinweisgebersystem ermöglicht eine durch spezielle Verschlüsselung gesicherte Kommunikation zwischen der hinweisgebenden Person und der Compliance-Beauftragten. Es ist daher unmöglich, zurückzuverfolgen, wer den Hinweis abgegeben hat. Jede Meldung wird eingehend geprüft und etwaigen Verstößen konsequent nachgegangen. Sämtliche Hinweise werden vertraulich und im Rahmen der geltenden Gesetze verarbeitet. Die eingeführte Lösung stellt dabei sicher, dass der Datenschutz und die Anonymität lückenlos gewährleistet sind.
Wer kann Hinweise abgeben?
Alle Mitarbeitenden des Forschungszentrums, externe Personen sowie Geschäfts- oder Kooperationspartner können das System nutzen.
Wann sollte ich das Hinweisgebersystem nutzen?
Das Hinweisgebersystem sollte nur genutzt werden, wenn eine Meldung im Wege der etablierten Anlaufstellen am FZJ für die betroffene Person nicht in Betracht kommt. Es muss bedacht werden, dass ein Hinweis für Dritte und ggf. auch für die meldende Person Konsequenzen haben kann. Deshalb sollte das Hinweisgebersystem nur genutzt werden, wenn die hinweisgebende Person zum Zeitpunkt der Meldung mit hinreichender Sicherheit davon ausgehen konnte, dass im beruflichen Kontext gegen bestehende Regelungen verstoßen worden ist. Wichtig ist auch, dass die Schilderung des Sachverhaltes möglichst vollständig ist und ein geäußerter Verdacht auf konkreten und nachvollziehbaren Fakten und Anhaltspunkten beruht.
Gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) kann das System ferner genutzt werden, um auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten hinzuweisen, die durch das wirtschaftliche Handeln des Forschungszentrums Jülich (FZJ) im eigenen Geschäftsbereich oder eines unmittelbaren oder mittelbaren Zulieferers des FZJ entstanden sind.
Wer bearbeitet meinen Hinweis?
Die Beschwerden werden von ausgewählten und speziell geschulten Mitarbeitenden der Beschwerdestelle des FZJ bearbeitet. Diese sind:
· Unparteiisch,
· unabhängig,
· an Weisungen nicht gebunden und
· zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Was passiert nach Abgabe meines Hinweises?
Nach Abgabe eines Hinweises erhält die hinweisgebende Person unverzüglich, spätestens jedoch sieben Tage ab Eingang der Meldung, eine Eingangsbestätigung.
Der Hinweis wird zunächst durch die Beschwerdestelle auf Plausibilität überprüft.
Während des gesamten Verfahrens steht die Beschwerdestelle mit der hinweisgebenden Person in Kontakt, sofern dies gewünscht ist.
Die hinweisgebende Person kann sich jederzeit bei der Beschwerdestelle über den Sachstand informieren. Sie erhält spätestens drei Monate nach Meldungseingang eine Rückmeldung über den Bearbeitungsstand und etwaige Folgemaßnahmen zu der Meldung.
Wie werde ich geschützt?
Hinweisgebende Personen dürfen grundsätzlich keine Repressalien erfahren und sind vor Nachteilen aufgrund der Meldung geschützt. Nicht geschützt sind hingegen Personen, die böswillig unrichtige Informationen melden. Diese sind zum Schadensersatz verpflichtet und müssen mit arbeitsrechtlichen und strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Bitte beachten Sie auch die „Hinweise für Hinweisgeber“ von Transparency International Deutschland e. V.
Kontakt zur Compliance-Beauftragten
Fragen zum Hinweisgebersystem beantwortet die Compliance-Beauftragte des FZJ unter: 02461 61 2999 oder compliance@fz-juelich.de.
Direktlink auf das Hinweisgebersystem via QR-Code oder Klick auf den Button. Sie gelangen dann auf die Startseite des Hinweisgebersystems und werden im Wege eines Fragenkataloges durch das Hinweisgebersystem geführt.
Informationen zur Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
Das Forschungszentrum Jülich (FZJ) unterliegt den Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG). Dieses Gesetz verpflichtet Unternehmen, ihre Lieferketten einschließlich des eigenen Geschäftsbereichs verantwortungsvoll zu gestalten.
Grundsatzerklärung
In der Grundsatzerklärung über die Menschenrechtsstrategie gemäß § 6 Abs. 2 LkSG verpflichtet sich das FZJ zur Achtung und Wahrung der Menschenrechte sowie zum verantwortungsvollen Umgang mit der Umwelt. Auch von seinen Mitarbeitenden erwartet das FZJ die Achtung der Menschenrechte im Sinne des LkSG sowie ein Handeln in Verantwortung gegenüber der Umwelt. Das FZJ erwartet darüber hinaus von seinen Lieferanten in der Lieferkette die Einhaltung der geltenden Menschenrechts- und Umweltschutzvorschriften. Einzelheiten können Sie der Grundsatzerklärung entnehmen.
Die Grundsatzerklärung des Forschungszentrums Jülich gemäß § 6 Abs. 2 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) finden Sie hier.
Verhaltenskodex für Lieferanten
Bitte beachten Sie den Verhaltenskodex für Lieferanten des FZJ, den Sie hierfinden.
Bericht über die Erfüllung der Sorgfaltspflichten (BAFA-Bericht)
BAFA-Bericht
Das FZJ ist nach dem LkSG verpflichtet, jährlich einen Bericht über die Erfüllung seiner Sorgfaltspflichten im vergangenen Geschäftsjahr zu erstellen. Diesen Bericht finden Sie hier.