Brandschutzbeauftragter
Die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten sind:
- Mitwirken bei Erstellung/Fortschreibung der Sicherheits- und Brandschutzordnung des FZJ bezogen auf den Brandschutz;
- Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen;
- Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe;
- Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren;
- Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen;
- Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorische Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen;
- Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen, soweit sie den Brandschutz betreffen;
Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen, Modernisierungen, Sanierungen, Abrissmaßnahmen; dies umfasst insbesondere:
- Beraten der für die genannten Planungen zuständigen Organisationseinheit des Forschungszentrums
- Mitwirken bei behördlichen Genehmigungsverfahren, soweit Belange des Brandschutzes betroffen sind, insbesondere bei atom- und baurechtlichen Genehmigungsverfahren
- Bewertung und Festlegung von Brandschutzmaßnahmen
- Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel;
- Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes;
- Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken;
- Teilnehmen an behördlichen Brandschauen
- Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen;
- Überwachen der Aus- und Fortbildung von Beschäftigten in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen sowie Beschäftigte mit besonderen Aufgaben im Brandfall (Brandschutzhelfer)
- Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz;
- Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege;
- Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen;
- Überwachen, dass erforderliche Prüfungen und Wartungen von brandschutztechnischen Einrichtungen durchgeführt wurden;
- Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten eingehalten werden;
- Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebsetzung von brandschutztechnischen Einrichtungen;
- Unterstützen des FZJ bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Berufsgenossenschaften, den Gewerbeaufsichtsämtern usw.
- Dokumentieren wesentlicher Tätigkeiten im Brandschutz
Leitender Brandschutzbeauftragter des Forschungszentrums Jülich:
Ägidius Köhnen
Letzte Änderung: 30.05.2022