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Flexibilisierung von Arbeitszeit und -ort
Unterschiedliche Vereinbarkeitssituationen verlangen nach verschiedenen Arbeitszeitmodellen.
Am Forschungszentrum kann Gleitzeit, Telearbeit, Teilzeitarbeit und Mobiles Arbeiten zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben genutzt werden.
Alle Mitarbeitenden des Forschungszentrums verfügen über ein persönliches Arbeitszeitkonto, das es Ihnen ermöglicht, die Verteilung der täglichen Arbeitszeiten innerhalb des Gleitzeitrahmens (montags bis freitags von 6.00 bis 20.00 Uhr) unter Einhaltung des Arbeitsschutzes, des Arbeitszeitgesetzes und der dienstlichen Erfordernisse selbst zu bestimmen.
Telearbeit ermöglicht den Mitarbeitenden Beruf und Familie besser zu vereinbaren, da dies eine Form der vertraglich geregelten Arbeitsgestaltung ist, bei der ein Teil der Arbeit von zu Hause aus verrichtet wird.
Mobiles Arbeiten bietet Mitarbeitenden die Möglichkeit einen Teil der Arbeit von einem anderen Arbeitsort als dem Forschungszentrum Jülich aus zu verrichten.
Nach Zustimmung durch die zuständige Organisationseinheit haben Mitarbeitende des Forschungszentrums die Möglichkeit, die wöchentlich vertraglich festgelegte Arbeitszeit zu erhöhen oder zu kürzen.
Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, können Mitarbeitende, unter Verzicht auf die Fortzahlung des Entgelts, Arbeitsbefreiung (Tarifbeschäftigte) bzw. Sonderurlaub (Beamte) erhalten. Ob dieser gewährt wird, steht im Ermessen des Arbeitgebers; es besteht kein gesonderter Anspruch. Die Dauer des Sonderurlaubs hängt von dem wichtigen Grund des Beschäftigten und den dienstlichen oder betrieblichen Bedürfnissen ab.
Referentin für die Vereinbarkeit von Beruf und Sorgearbeit Spokesperson for reconciling work and care work
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