Vertragliche Rahmenbedingungen
Die Promovierenden schließen mit dem Forschungszentrum einen dreijährigen Doktorandenvertrag ab.
Vergütung
Die Vergütung der Doktorandinnen und Doktoranden erfolgt analog Entgeltgruppe 13 TVöD Stufe 1, nach einem Jahr Stufe 2, hiervon jeweils 50 %. Zusätzlich kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Gewinnungszulage gezahlt werden. Weiterhin gibt es "Weihnachtsgeld" in Höhe von 60 % eines Monatsgehaltes.
Sozialversicherung
Beschäftigte Promovierende sind grundsätzlich sozialversicherungspflichtig, das heißt, sie unterliegen der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht. Dies gilt auch, wenn sie zur Promotion weiterhin immatrikuliert sind.
Liegt noch keine Krankenversicherung vor, so ist das Forschungszentrum verpflichtet, die Promovierenden bei einer gesetzlichen Krankenkasse anzumelden. Wenn bereits eine Versicherung besteht, so muss die entsprechende Mitgliederbescheinigung im Fachbereich Personalbetreuung im Geschäftsbereich Personal vorgelegt werden.
Ebenso wird eine Sozialversicherungsnummer benötigt. Liegt noch kein Sozialversicherungsausweis vor, wird dieser durch das Forschungszentrum beantragt. Ist bereits einer vorhanden ist, so muss eine Kopie davon in der Personalbetreuung abgegeben werden.
Bei Fragen zur Sozialversicherung stehen die Mitarbeitenden des Fachbereichs Personalvergütung im Geschäftsbereich Personal gerne zur Verfügung.
Urlaub
Der Erholungsurlaub wird in entsprechender Anwendung des § 26 TVöD gewährt und beträgt somit 30 Arbeitstage pro Kalenderjahr. Der Urlaubsanspruch sollte in der Regel im laufenden Urlaubsjahr, also innerhalb des betreffenden Kalenderjahres, in Anspruch genommen werden. Erfolgt dies nicht, so ist der Erholungsurlaub grundsätzlich bis zum 30. September des Folgejahres zu nehmen.
Elternzeit
Auch während der Promotion ist es möglich, Elternzeit zu nehmen. Promovierende mit einem Jülicher Doktorandenvertrag haben nach Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG §2 Abs. 5) einen Anspruch darauf, den Doktorandenvertrag um die Dauer der Elternzeit zu verlängern. Zur Klärung des Verfahrens und möglicher individueller Fragestellungen stehen die Mitarbeitenden des Fachbereichs Personalbetreuung im Geschäftsbereich Personal gerne zur Verfügung.
Forschungsbeihilfen und Nebentätigkeit
Forschungsbeihilfen und Forschungsstipendien dürfen an Promovierende zusätzlich zu der vertraglich vereinbarten Vergütung grundsätzlich nicht gewährt werden. Nebentätigkeiten dürfen nur mit Genehmigung des Forschungszentrums Jülich ausgeübt werden.