Kindergeld
Kindergeld sind staatliche Leistungen an erziehungsberechtigte Personen, die von der Zahl und dem Alter deren Kinder abhängen.
Nach dem Einkommensteuergesetz besteht grundsätzlich für alle Kinder ab der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch auf Kindergeld. Darüber hinaus kann unter bestimmten Voraussetzungen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres das Kindergeld weiter gezahlt werden. Deutsche Staatsangehörige erhalten nach dem Einkommensteuergesetz grundsätzlich Kindergeld, wenn sie in Deutschland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. In Deutschland wohnende Personen mit anderer Staaatsangehörigkeit können Kindergeld beziehen, wenn sie eine gültige Niederlassungserlaubnis besitzen.
Kontakt
Margaretha Wirtz
Referentin für die Vereinbarkeit von Beruf und Sorgearbeit Spokesperson for reconciling work and care work
- Büro für Chancengleichheit
Raum 315