Allgemeine Geschäftsbedingungen
(1) Die Forschungszentrum Jülich GmbH, im Folgenden die Auftragnehmerin, führt die gebuchten Angebote für den/die Auftraggeber:in unter den nachstehenden Nutzungsbedingungen durch, die damit wesentlicher Bestandteil des Auftrages sind. Vertragspartnerin wird die Forschungszentrum Jülich GmbH.
(1) Zum Zwecke des Vertragsschlusses stellt der/die Auftraggeberin eine Terminanfrage an die Auftragnehmerin. Der Auftrag kommt mit der Terminbestätigung durch die Auftragnehmerin zustande. Diese erfolgt nach Prüfung der Reservierungsanfrage in Form einer E-Mail. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
(1) Ist der/die Autraggeber:in eine Schule und wird die Veranstaltung von Schüler:innen besucht, so ist die Veranstaltung von dem/der Auftraggeber:in als Schulveranstaltung an einem außerschulischen Lernort auszuweisen.
(2) Die Aufsicht und Verantwortung über die teilnehmenden Schüler:innen obliegt allein der Schule bzw. den Begleitpersonen der jeweiligen Schule.
(3) Bei (Groß-)Eltern-Kind-Veranstaltungen obliegt die Aufsicht und Verantwortung über die teilnehmenden Kinder allein den Begleitpersonen.
(4) Während der Veranstaltungen, bei denen programmbedingt keine Begleitperson vorgesehen ist, übernehmen die JuLab-Mitarbeitenden die Aufsichtspflicht.
(1) Minderjährige müssen zusätzlich zu ihrer Anmeldung eine Zustimmungserklärung einer erziehungsberechtigten Person an die Auftragnehmerin übersenden. Der Vertrag kommt erst nach Vorlage der Zustimmungserklärung zustande.
(1) Der/die Auftraggeber:in organisiert und finanziert eigenverantwortlich die An- und Abreise.
(2) Die Verpflegung erfolgt wie in den jeweiligen Angeboten beschrieben.
(1) Während des Aufenthalts auf dem Gelände der Auftragnehmerin ist den Ordnungs- und Sicherheitsbestimmungen der Auftragnehmerin sowie den Anweisungen der Mitarbeitenden des JuLabs und des Sicherheitspersonals der Auftragnehmerin Folge zu leisten.
(2) Auf dem Campus sind Foto- und Filmaufnahmen grundsätzlich nicht erlaubt. Wenn Sie dennoch Aufnahmen machen möchten, bitten wir Sie, sich vorher mit uns abzusprechen. Bei unerlaubten Aufnahmen behalten wir uns vor, rechtliche Schritte einzuleiten.
(1) Die Durchführung des Auftrags erfolgt zu den in der Rechnung angegebenen Preisen in Euro (€). Die Rechnung wird dem/der Auftraggeber:in von der Auftragnehmerin per E-Mail an die bei der Buchung angegebene E-Mail Adresse zugesandt.
(2) Bei nicht fristgerechter Stornierung durch den/die Auftraggeber:in ist die Rechnungssumme zu bezahlen.
(1) (Groß-)Eltern-Kind-Tage: Der/die Auftraggeber:in kann bis 15 Tage vor dem Veranstaltungstag kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Sollte die Veranstaltung nicht angetreten werden können, bitten wir um die frühestmögliche Stornierung (spätestens 15 Tage vor dem Veranstaltungstag), um anderen Interessierten die Chance einzuräumen, die Veranstaltung zu buchen. Die Stornierung erfolgt über den mit der Reservierungsbestätigung erhaltenen Stornierungs-Link.
(2) Gruppenanmeldungen (z. B. Schulklassen):
a) Der/die Auftraggeber:in kann bis 15 Tage vor dem Veranstaltungstermin kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Voraussetzung ist die rechtzeitige Stornierung über den mit der Reservierungsbestätigung erhaltenen Stornierungs-Link.
Eine Änderung der Teilnehmendendaten sowie der Gruppengröße ist bis acht Tage vor dem Veranstaltungstermin möglich, sofern dadurch die Mindestteilnehmendenzahl nicht unterschritten wird.
b) Die Auftragnehmerin kann kostenfrei vom Vertrag zurücktreten, wenn die Veranstaltung aufgrund fehlenden Personals oder durch unterschreiten der Mindestteilnehmendenzahl nicht durchgeführt werden kann. In diesem Fall wird der nach § 7 in Rechnung gestellte Betrag nicht fällig bzw. wird zurückerstattet. Eine darüber hinaus gehende Haftung ist ausgeschlossen.
Die Teilnehmendenliste muss der Auftragnehmerin spätestens acht Tage vor dem Veranstaltungstermin zugegangen sein. Ab diesem Zeitpunkt ist die Teilnehmendenliste verbindlich. Eine Kostenerstattung durch die Auftragnehmerin für Personen, welche auf der Teilnehmendenliste stehen, aber am Veranstaltungstag nicht erscheinen, ist nicht möglich. Wird die Teilnehmendenliste nicht fristgerecht eingereicht, wird die Buchung automatisch storniert und die Auftragnehmerin tritt kostenfrei vom Vertrag zurück.
(3) Sonderveranstaltungen (z. B. Forscherwochen, Berufsfindungspraktika, Entdeckerwochen, Helmholtz-Schülerkongress, Berufsorientierungstag Girls´- und Boys´Day, Berufsfelderkundungstage, JuGirls MINT für Mädchen): Der/die Auftraggeber:in kann bis zum in der Buchungsmaske genannten Termin kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Voraussetzung ist die rechtzeitige Stornierung über den mit der Reservierungsbestätigung erhaltenen Stornierungs-Link. Sollte die Stornierungsfrist unterschritten werden, wird bei nicht erfolgreicher Wiedervergabe der nach § 7 in Rechnung gestellte Betrag fällig bzw. wird nicht zurückerstattet.
(4) Fortbildungen: Der/die Auftraggeber:in kann bis acht Werktage vor dem Veranstaltungstermin kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Voraussetzung ist die rechtzeitige Stornierung über den mit der Reservierungsbestätigung erhaltenen Stornierungs-Link. Wird die Stornierungsfrist unterschritten und kann der freigewordenen Platz nicht weitervergeben werden, so wird der nach § 7 in Rechnung gestellte Betrag fällig bzw. wird nicht zurückerstattet.
(1) Die Haftung der Auftragnehmerin, des JuLabs oder seiner Erfüllungsgehilfinnen und -gehilfen für Schäden der auftraggebenden Person, deren Mitarbeitenden oder sonstiger Personen, welche an den Veranstaltungen teilnehmen, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
(2) Die Haftungsbeschränkung nach Absatz 1 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit der auftraggebenden Person, seiner Erfüllungsgehilfinnen und -gehilfen oder der teilnehmenden Personen und der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der/die Vertragspartner:in regelmäßig vertrauen darf). Insoweit haften die Auftragnehmerin, das JuLab und seine Erfüllungsgehilf:innen für jeden Grad des Verschuldens.
(3) Mit Ausnahme der Haftungsfälle nach Abs. 2 beschränkt sich die Haftung der Auftragnehmerin zudem auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(4) Digitale Angebote, Experimente für zu Hause, Experimente aus Broschüren: Die Auftragnehmerin haftet nicht für Schäden, welche bei der Ausführung von Experimenten zu Hause entstehen.
(1) Die Vertragspartner:innen verpflichten sich beidseitig, personenbezogene Daten nur für vertraglich vereinbarte Zwecke unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen zu verarbeiten oder nutzen.
(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Jülich. Es gilt deutsches Recht.
(1) Die Unwirksamkeit einzelner Regelungen dieses Vertrages lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. In diesem Fall verpflichten sich die Parteien, sich auf wirksame Regelungen zu verständigen, die wirtschaftlich dem intendierten Zweck entsprechen.
(2) Es gelten ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Auftragnehmerin. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nur dann gültig, wenn die Auftragnehmerin ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt und diese Abwehrklausel schriftlich aufgehoben wird.