AVR-Brennelemente: Atomrechtliche Anordnung

Jülich, 02.07.2014 - Das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk NRW (Wirtschaftsministerium NRW) hat als zuständige Atomaufsicht eine atomrechtliche Anordnung zur Entfernung der AVR-Brennelemente aus dem bestehenden Zwischenlager in Jülich (nachfolgend: AVR-Behälterlager) erlassen. Das Forschungszentrum Jülich ist demnach verpflichtet, ein Konzept zur Entfernung der AVR-Brennelemente aus dem AVR-Behälterlager vorzulegen. In diesem Konzept ist als mögliche Variante, beispielsweise die derzeit untersuchte Rückführung der AVR-Brennelemente in die USA, detailliert darzustellen. Das Forschungszentrum Jülich wird hierzu in enger Abstimmung mit allen Beteiligten bis Ende September denkbare Szenarien ausarbeiten und der Aufsichtsbehörde vorlegen. Bis zum Abschluss der Entfernung aller AVR-Brennelemente aus dem AVR-Behälterlager bleibt das Forschungszentrum Jülich durch die Anordnung zum Besitz der Kernbrennstoffe berechtigt. Die weitere sichere und rechtskonforme Lagerung der AVR-Brennelemente im AVR-Behälterlager ist damit gewährleistet.

In ihrer Begründung weist die Atomaufsicht darauf hin, dass ihr das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) als zuständige Genehmigungsbehörde mitgeteilt habe, dass aufgrund neuer Erkenntnisse zur Erdbebensicherheit eine Prognose zum Abschluss des laufenden Genehmigungsverfahrens nicht mehr möglich sei. Deshalb ergebe sich jetzt die Notwendigkeit zur Anordnung der Räumung.

Hintergrund und Einordnung:

Das Forschungszentrum Jülich muss als Voraussetzung für die Erteilung einer Genehmigung für die weitere Aufbewahrung der AVR-Brennelemente im bestehenden AVR-Behälterlager in Jülich insbesondere Nachweise zum Prüfpunkt Erdbebensicherheit erbringen. Hierbei wird von der Genehmigungsbehörde (BfS) ein theoretisch denkbares Extremerdbeben (Wiederkehrperiode 100.000 Jahre) unterstellt, auf dessen Basis das Forschungszentrum Jülich nach dem entsprechenden technischen Regelwerk den Nachweis der Erdbebensicherheit für das bestehende Zwischenlager erbringen muss. Diese neuen Anforderungen liegen deutlich über den zum Zeitpunkt des Baus und der Inbetriebnahme des AVR-Behälterlagers gültigen Anforderungen nach damaligem Stand von Wissenschaft und Technik.

Um diesen Nachweis zu führen, hat das Forschungszentrum externe Sachverständige mit den hierfür geforderten komplexen Untersuchungen und Berechnungen beauftragt. Sie kommen nach aufwendigen Erkundungsarbeiten des Untergrundes zu dem Ergebnis, dass der geforderte Nachweis der Erdbebensicherheit im Fall des vorausgesetzten Extremerdbebens nicht mit standardisierten Verfahren erbracht werden kann. Die maßgebliche technische Regel fordert in einem solchen Fall weiterführende Untersuchungen, welche derzeit durchgeführt werden. Das Forschungszentrum Jülich hatte die Genehmigungsbehörde und die Aufsichtsbehörde umgehend über den aktuellen Sachstand informiert.

Pressemitteilung der Aufsichtsbehörde

Letzte Änderung: 19.05.2022