Antworten auf Ihre häufigsten Fragen
- Transfer von Technologien und Wissen
- Intellectual Property & Know-How
- Erfindungen & Patente
- Lizenzierung
- Software & Open Source
- Ausgründungen
- Projektförderung
- Wissenstransfer
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Wir freuen uns auf Ihren Kontakt bei weiteren Fragen oder Anregungen.
Mit dem Innovation Management ins Gespräch kommen
Transfer von Technologien und Wissen
Technologietransfer ist die Nutzbarmachung von Forschungsergebnissen und -erkenntnissen und der wechselseitige Austausch mit externen Partnern.
Durch Kooperationen mit Partnern in der Wirtschaft, Lizenzierung von Patenten, Know-how sowie Software und durch Ausgründungen (Spin-off) können aus der Forschung neue Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen entstehen, die den Zielgruppen in Gesellschaft, Umwelt und Wirtschaft zugutekommen und den Wirtschaftsstandort Deutschland stärken.
Intellectual Property & Know-how
Intellectual Property (IP, z.dt. „geistiges Eigentum“) ist ein Eigentumsrecht an immateriellen Gütern. Der Begriff „geistiges Eigentum“ fasst dabei verschiedene Rechte zum Schutz geistiger Schöpfungen zusammen. Forschungsergebnisse stellen geistiges Eigentum dar. Unter den IP-Begriff fallen sowohl Erfindungen und Patente, als auch Software (Urheberrecht) und Know-how.
Erfindungen & Patente
Eine Erfindung ist eine kreative, schöpferische Leistung, die auf erfinderischen Tätigkeiten beruht und sich durch neue Lösungen und Anwendungen im Bereich Technik anwenden lässt. Eine Erfindung ist patentierbar, wenn sie neuartig ist, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht und gewerblich anwendbar ist.
Lizenzierung
Eine Lizenz räumt dem Lizenznehmer den Gebrauch eines gewerblichen Schutzrechts oder von Know-how bzw. Software ein. Ein Unternehmen oder eine Forschungseinrichtung kann als Lizenznehmer z.B. ein Patent des FZ Jülich nutzen. Eine Lizenz kann bezüglich Dauer, Umfang, Anwendungsgebiet etc. sehr individuell gestaltet werden.
Software & Open Source
Software kann proprietär mittels klassischer Lizenzverträge sowie unter Open Source Lizenzmodellen Dritten zur Nutzung überlassen werden. Software unterliegt dem Urheberrecht. Das „persönliche“ Urheberrecht, d.h. das Recht auf Nennung der Namen der Urheber, liegt bei den Programmierern, das Nutzungsrecht i.d.R. beim Arbeitgeber.
Die Verhandlung von proprietären Softwarelizenzverträgen verantwortet das Innovation Management gemeinsam mit dem jeweiligen Institut. Es berät darüber hinaus zu den verschiedenen Lizenzmodellen und Veröffentlichungen als Open Source Software.
Ausgründungen
Eine Gründung ist eine rechtsgeschäftliche Errichtung eines Unternehmens.
Die Gründung eines neuen, markt- und gewinnorientierten Unternehmens durch (ehemalige) Mitarbeitende des Forschungszentrum Jülich stellt eine Ausgründung dar. Diese kann entweder auf im Forschungszentrum Jülich entwickeltem wissenschaftlichem oder technischem IP (Intellectual Property, z.dt. geistiges Eigentum) beruhen (sog. „Spin-Off“) oder auf der reinen am Forschungszentrum Jülich erworbenen Kompetenz der Gründer:innen (sog. „Kompetenzausgründung“).
Spin-off gründen am FZ Jülich
Aktuelle Ausgründungen des FZ Jülich
Projektförderung
Empfohlene Förderprogramme für Transferprojekte werden in der Übersicht der Projektförderung vorgestellt.
Wissenstransfer
Die Zielgruppen des Wissenstransfers stammen aus Gesellschaft, Politik, Wirtschaft und Medien. Dazu gehören z.B. Gremien, Verbände, Schüler sowie politische oder wirtschaftliche Entscheidungsträger.
Das Forschungszentrum Jülich nimmt dabei eine Vermittlerrolle ein, bereitet das benötigte Wissen verständlich auf und tritt in einen intensiven Austausch mit den jeweiligen Zielgruppen.
Dabei ist der Wissenstransfer dialogisch angelegt und kann in Forschungsprojekten resultieren, an denen die Gesellschaft durch ihre Teilnahme zu neuen Erkenntnissen beitragen kann, z.B. in Form von Citizen Science Projekten.